Beschluss: ungeändert beschlossen

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 04. August 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2020 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,89 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,27 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2020 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 790,9 Tsd. EUR (Vorjahr 187,6 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursache für das verbesserte Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist die Auflösung der Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018 - 2020 in Höhe von 460,3 Tsd. EUR.

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 68 Tsd. EUR (0,2%) niedriger und beträgt 41,6 Mio. EUR. Gründe hierfür sind auf der Aktivseite der Rückgang des Umlaufvermögens und des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bei gleichzeitiger Erhöhung des Anlagevermögens. Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für erhaltene Zuschüsse, die Rückstellungen sowie die Verbindlichkeiten. Positiv wirkte die Erhöhung des Eigenkapitals um 730 Tsd. EUR.

 

Das Anlagevermögen hat sich um 426 Tsd. EUR erhöht, als Saldo aus Zugängen von 1.828 Tsd. EUR und Abschreibungen von 1.402 Tsd. EUR.

 

 

Zu den im Jahr 2020 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Baumaßnahmen Erschließung des Wohngebietes (Schmutz- und Regenwasserkanalbau) “Vogelviertel — Ausbau Lerchenweg/Schwalbenweg“, Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der “Johannispromenade“ — 2. Bauabschnitt, Kanalsanierung und abschnittsweise Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße “Liebenwahnscher Plan“, Verlegung eines Regenwasserkanals in der “Ernst-Toller-Straße“ mit Anbindung an das Regenrückhaltebecken in der “Klopstockstraße“ (ehemals Rotationsplatz), Kanalbau im Ortsteil Groß-Schierstedt — Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Straße “Untere Dorfstraße“ im Bereich der Wipperquerung.

 

In Ausführung befanden sich zum Stichtag 31.12.2020 der Kanalbau zur Verlegung eines Schmutzwasserkanals in der Straße “Am Quellgrund“- 1. Bauabschnitt, der Kanalbau im Ortsteil Mehringen - Verlegung eines Schmutzwasserkanals in den Straßen “Am Kloster“ und “Wippersteg“ sowie die Sanierung des Rechengebäudes auf dem Gelände der Kläranlage in der Schierstedter Straße in Aschersleben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2020 ca. 1,8 Mio. EUR (im Vorjahr  1,1 Mio. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 14,6 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 730 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 35,1 % (Vj. 33,4 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2020 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung des Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 41.572.822,03 EUR wird festgestellt.

 

1.1       Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)         das Anlagevermögen                                       41.115.372,31 EUR

b)         auf das Umlaufvermögen                                       328.129,28 EUR

 

1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)         das Eigenkapital                                               14.594.359,38 EUR

b)         die empfangenen Investitionszuschüsse           14.904.990,12 EUR

c)         die empfangenen Ertragszuschüsse                   2.808.524,00 EUR

d)         die Rückstellungen                                                  693.401,73 EUR

e)         die Verbindlichkeiten                                           8.571.546,80 EUR

 

1.2       Jahresgewinn                                                        790.945,14 EUR

1.2.1   Summe der Erträge                                             5.240.395,65 EUR

1.2.2   Summe der Aufwendungen                                 4.449.450,51 EUR

 

2.         Verwendung des Jahresgewinns 

 

a) Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers      61.239,36 EUR

b) auf neue Rechnung vorzutragen                                729.705,78 EUR

 

3.         Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.