Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein/Harz  und der Salzlandkreis.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH” Hamburg, Zweigniederlassung Hettstedt.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 05. Mai 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 6. Juli 2021 wurde der Jahresabschluss per 31.12. 2020 ausführlich beraten und an die Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

 

Die ÖSEG mbH hat, ähnlich wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2020 ein negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2020 beträgt ca. 8,7 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 24 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jedoch nicht gefährdet. Die liquiden Mittel erhöhten sich um 6 Tsd. EUR und betragen zum Bilanzstichtag  321 Tsd. EUR (im Vorjahr 315 Tsd. EUR).

 

 

 

Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2020 rund 87,6 Prozent der Erlöse des Jahres 2019. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse von 225 Tsd. EUR zu verzeichnen. Die Reduzierung ist insbesondere auf den Rückgang der Zuschüsse für das Landesprogramm „58Plus“ sowie der Arbeitsgelegenheiten zurückzuführen.

 

Auch 2020 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 41 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 65 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen.

 

Die Erträge werden nach wie vor der Speisekammer Aschersleben und dem Christopherus-Laden in Egeln zur Verfügung gestellt.

 

Im Durchschnitt des Jahres 2020 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 300 Personen (im Vorjahr 309 Personen).

 

Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse dar, die sich 2020 auf 1,35 Mio. EUR (im Vorjahr 1,55 Mio. EUR) verringert haben und nicht zu einer 100%igen Kostendeckung führten.

 

Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren, ähnlich wie im Vorjahr :

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung),

 

Hausmeisterlicher Bereich,

 

Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer, Sportvereine),

 

Ergänzende Tätigkeiten im Bereich der touristischen Infrastruktur (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen).

 

Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 464 Tsd. EUR bzw. 72,2 % verringert (im Vorjahr 78,4%), ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a)         Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

b)         Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr    2020 und

c)         Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 8.746,42 EUR auf neue Rechnung.