Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65 % Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der Gesellschaft.

 

Gemäß § 46 GmbH Gesetz  i. V. m. § 7 Abs. 2 b des Gesellschaftsvertrages der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG geprüft. Dementsprechend wurde geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, da die Gesellschaften wechselseitig verbunden sind und untereinander kaufmännische und technische Dienstleistungen erbringen. Der Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG ist als eigenständiger Bericht als ANLAGE beigefügt.

 

Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb konnte am 07. Juni 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 01. Juli 2021 wurde der Prüfbericht zum Jahresabschluss per 31.12.2020 ausführlich vom Wirtschaftsprüfer vorgestellt, beraten und mit der Empfehlung zur Beschlussfassung an die Gesellschafterversammlung weitergeleitet.

 

Zum Geschäftsjahr 2020:

 

Im Geschäftsjahr 2020 standen wiederum die Aufrechterhaltung einer hohen Versorgungs-sicherheit sowie die Gewährleistung einer zukunftsorientierten, nachhaltigen und effizienten Energieversorgung an erster Stelle. Hier stellte die im März 2020 eingetretene Corona-Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen die Gesellschaft vor besondere Aufgaben und Herausforderungen.

 

Mit Hilfe gezielter Maßnahmen, wie der Umsetzung von Hygienekonzepten, mobiler Heimarbeit, Digitalisierung, Bildung von Einsatzteams, Reduzierung von Kontakten und wiederholter Schließung des Service-Centers und der Verwaltung konnten die Prozessabläufe sichergestellt werden. Durch diese corona-bedingten Maßnahmen konnte die SWA einen Teil der Kosten reduzieren. Zur Minderung der Ergebnisauswirkungen wurde für den Zeitraum März bis Mai 2020 und November bis Dezember 2020 Kurzarbeit beantragt. Insgesamt erhielt die SWA Erstattungen durch die Arbeitsagentur in Höhe von 26.997,22 EUR.

Insgesamt ist einzuschätzen, dass sich die SWA auch 2020 als zuverlässiger Energieversorger für Strom, Erdgas, Wärme und Trinkwasser im Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden der Kernstadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas beliefert hat.

 

Ein ausschlaggebender Investitionsschwerpunkt lag in diesem Jahr in der Stromsparte. Hier wurde im Wesentlichen in Maßnahmen zur Errichtung von 92 Telekom-Verteilerschränken im Zuge der Breitbandverkabelung, zum Aufbau einer Ortsnetzstation am Wohnpark Ernst-Toller-Straße, zur  Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gebäude der Kläranlage Aschersleben und in den Ausbau des Stromnetzes im Versorgungsgebiet investiert. Den Bereich der e-Mobilität konnte die SWA auch im Jahr 2020 weiter entwickeln. So wurde die sechste öffentliche Ladesäule im Stadtgebiet Aschersleben am „E-Center“ in Betrieb genommen. Für die private Ladeinfrastruktur wurde für die Kunden ein Angebot einer förderfähigen Wallbox geschaffen. Dieses soll 2021 aktiv zur Kundenbindung und -gewinnung genutzt werden.

 

In der Gassparte lag der Schwerpunkt des investiven Geschehens bei der Ortsnetzerweiterung und -verdichtung sowie in der Rekonstruktion der Niederdruckversorgungsleitung in der Gottfried-August-Bürger-Straße.

 

Auch in der Trinkwasserversorgung wurde in die Erneuerung von Versorgungsleitungen und in die Rekonstruktion von Trinkwasserhausanschlüssen investiert. Schwerpunkt bildete die Erneuerung der Trinkwasserleitung Magdeburger Straße und Hellgraben.

 

Im Bereich Fernwärme waren die Erweiterung und Verdichtung des Ortsnetzes und die Weiterführung des Projektes Solarthermieanlage am ehemaligen Heizhaus „Güstener Str.“ die wesentlichen Investitionsmaßnahmen. Im Projekt der Solarthermieanlage kam es zu einer zeitlichen Verzögerung, unter anderem durch die erforderliche Umsiedlung von Eidechsen und damit in der fortlaufenden Terminkette zum Ausschreibungsverfahren.

 

Aufgrund der sich massiv ändernden Markt- und Rahmenbedingungen in der Energiewirtschaft, die sich vor allem in der Regulierung, der Zunahme starker Mitbewerber, dem Rückgang von Margen und stetig steigenden Kosten zur Implementierung neuer regulatorischer sowie gesetzlicher Vorgaben auswirken, unterliegt die SWA einem kontinuierlichen Veränderungs- und Anpassungsprozess. Infolgedessen hat die SWA gemeinsam mit der ASCANETZ im Jahr 2020 die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie weiter vorangetrieben. Dabei werden bestehende Geschäftsprozesse optimiert und effizienter gestaltet. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass sich die Einführung des Kundenonlineportals bewährt hat. Der neue Kommunikationsweg wird zunehmend von den (Neu-)Kunden der SWA angenommen und führt somit zu einer erhöhten Servicequalität.

 

Mit der Stadt Aschersleben wurde im Jahr 2020, die Konzession für Trinkwasser mit einer Laufzeit bis 31.12.2040 neu vereinbart.

 

Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem positiven Jahresergebnis von 3,47 Mio. EUR ab, welches um ca. 801,4 Tsd. EUR höher als das Vorjahresergebnis von 2,66 Mio. EUR liegt. Hauptgrund dafür ist die positive Ergebnisentwicklung der ASCANETZ GmbH (+799 Tsd. EUR) im Jahr 2020.

 

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betragen im Geschäftsjahr 2020 insgesamt 31,0 Mio. EUR (Vorjahr 30,7 Mio. EUR). Die Umsatzerlöse im Segment der Stromtarifkunden sind etwas höher als im Vorjahr. Ursächlich hierfür ist der Zugewinn von Kunden. In der Gassparte sind die Umsatzerlöse geringfügig rückläufig. Tarifkunden haben rund 9,4 % weniger Mengen abgenommen. Dem wirkt ein Zuwachs im Bereich der Sondervertragskunden um rund 19,9 % entgegen. Der Umsatzrückgang der Gassparte beläuft sich auf ca. 1,9 %. Die Umsatzerlöse der Trinkwassersparte waren in 2020 etwas geringer als im Vorjahr. (-21 Tsd. EUR / 0,8%)

 

Die Umsätze bei Fernwärme sind durch die Anwendung der Preisgleitklauseln trotz sinkender Absatzmengen nahezu konstant geblieben.

 

Alle Sparten konnten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen und somit zum Jahresüberschuss von insgesamt 3,47 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme lieferten mit einem Anteil von ca. 84,0 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Dabei ist zu erwähnen, dass in der Gassparte eine Steigerung um 590 Tsd. EUR (um 199%) und in der Stromsparte eine Steigerung um 275 Tsd. EUR (um 24,6 %) zu verzeichnen sind.

 

Zusammenfassend liegt der Jahresüberschuss um 935 TEUR über dem geplanten Ergebnis.

 

Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2020 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 3,9 Mio. EUR.

 

Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 38,3 % Eigenkapital und 61,7 % Fremdkapital zusammen.

 

Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die vorgeschlagene Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von ca. 1,73 Mio. EUR und damit 380 Tsd. EUR mehr als geplant.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a.         Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,

 

b.         Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführerin Frau Brigitte Klopstein für das Geschäftsjahr 2020,

 

c.         Beschluss zur Ausschüttung am 18.11.2021 von 3.178.327,07 EUR des Jahresüberschusses an die Gesellschafter entsprechend der Geschäftsanteile sowie 286.847,99 EUR den Gewinnrücklagen zuzuführen und

 

d.         Beschluss zur Erteilung der Befugnis der Geschäftsführerin der Stadtwerke Aschersleben GmbH zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafter-versammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH.