Sitzung: 07.10.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: VII/0324/21
Die Amtszeit beträgt
gemäß § 61 Abs. 1 Satz 2 KVG LSA 7 Jahre.
Da die Amtszeit
von Herrn Michelmann mit Ablauf des 11. 07. 2022 endet, hat die Wahl zum/zur
Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben, somit zwischen
dem
12. 01. 2022 und
dem 11 06. 2022, zu erfolgen.
Gemäß § 5 Abs. 2
Satz 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) bestimmt der
Stadtrat den Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Oberbürgermeisters.
Da gemäß § 5
Abs. 3 Satz 1 KWG LSA Wahltag ein Sonntag sein muss, ist der frühestmögliche
Wahltag der 16. 01. 2022 und der spätmöglichste Wahltag der 05. 06. 2022.
Es wird
vorgeschlagen, als Wahltag Sonntag, den 20. März 2022 zu bestimmen.
Fällt bei der
Oberbürgermeisterwahl am 20. März 2022 auf keinen der Bewerber mehr als die
Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so findet gemäß § 30 a Abs. 1 KWG LSA
eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Gemäß § 30 a
Abs. 3 KWG LSA findet die Stichwahl frühestens am zweiten und spätestens am
vierten Sonntag nach der Wahl statt.
Als Wahltag für die
Stichwahl kommen somit der 03. April 2022, der 10. April 2022 sowie der 17.
April 2022 in Betracht.
Da der 17. April
2022 auf Ostersonntag fällt, scheidet insoweit eine Durchführung der Stichwahl
an diesem Sonntag aus.
Es wird daher
vorgeschlagen, als Wahltag für eine eventuell erforderliche Stichwahl Sonntag,
den 03. April 2022 zu bestimmen.
Gemäß § 30 Abs.
1 Satz 3 KWG LSA darf das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt
des Oberbürgermeisters vom Stadtrat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag,
also Montag, den 21. 02. 2022 festgesetzt werden.
Gemäß § 30 Abs.
1 Satz 4 KWG LSA endet die Einreichungsfrist spätestens am 20. Tag vor dem
Wahltag, also am Montag, den 28. 02. 2022.
Es wird
vorgeschlagen, entsprechend § 30 Abs. 1 KWG LSA i. V. m. § 39 Abs. 1 KWO LSA
das Ende der Einreichungsfrist auf Donnerstag, den 24. Februar 2022, 18:00 Uhr
festzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
1. Als
Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Aschersleben
wird Sonntag, der 20. März 2022 bestimmt.
2. Eine
eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 03. April 2022 statt.
3. Die
Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
4. Das
Ende der Einreichungsfrist wird auf Donnerstag, den 24. Februar 2022, 18:00 Uhr
festgesetzt.