Sitzung: 07.10.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0338/21
Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung
der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des
Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes
LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz,
Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung
des Ergebnisses.
Geprüft wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2020 von der WRT Revision und Treuhand GmbH,
Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am
04. August 2021 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Zum Geschäftsjahr 2020:
Die realistische und
bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach
wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung,
die für 2020 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,89 EUR pro m³ und einer
Niederschlagswassergebühr von 2,27 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter
Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen
vieler Verbände im Umland.
Die Gewinn- und
Verlustrechnung schließt für das Jahr 2020 mit einem positiven Jahresergebnis
in Höhe von 790,9 Tsd. EUR (Vorjahr 187,6 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursache für
das verbesserte Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr ist die Auflösung der
Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018 - 2020 in Höhe von 460,3
Tsd. EUR.
Die Bilanzsumme ist im
Vergleich zum Vorjahr um 68 Tsd. EUR (0,2%) niedriger und beträgt 41,6 Mio.
EUR. Gründe hierfür sind auf der Aktivseite der Rückgang des Umlaufvermögens
und des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens bei gleichzeitiger Erhöhung des
Anlagevermögens. Auf der Passivseite verringerten sich die Sonderposten für
erhaltene Zuschüsse, die Rückstellungen sowie die Verbindlichkeiten. Positiv
wirkte die Erhöhung des Eigenkapitals um 730 Tsd. EUR.
Das Anlagevermögen hat
sich um 426 Tsd. EUR erhöht, als Saldo aus Zugängen von 1.828 Tsd. EUR und
Abschreibungen von 1.402 Tsd. EUR.
Zu den im Jahr 2020
fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Baumaßnahmen Erschließung des
Wohngebietes (Schmutz- und Regenwasserkanalbau) “Vogelviertel — Ausbau
Lerchenweg/Schwalbenweg“, Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der
“Johannispromenade“ — 2. Bauabschnitt, Kanalsanierung und abschnittsweise
Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße “Liebenwahnscher Plan“,
Verlegung eines Regenwasserkanals in der “Ernst-Toller-Straße“ mit Anbindung an
das Regenrückhaltebecken in der “Klopstockstraße“ (ehemals Rotationsplatz),
Kanalbau im Ortsteil Groß-Schierstedt — Erneuerung des Schmutzwasserkanals in
der Straße “Untere Dorfstraße“ im Bereich der Wipperquerung.
In Ausführung befanden
sich zum Stichtag 31.12.2020 der Kanalbau zur Verlegung eines Schmutzwasserkanals
in der Straße “Am Quellgrund“- 1. Bauabschnitt, der Kanalbau im Ortsteil
Mehringen - Verlegung eines Schmutzwasserkanals in den Straßen “Am Kloster“ und
“Wippersteg“ sowie die Sanierung des Rechengebäudes auf dem Gelände der
Kläranlage in der Schierstedter Straße in Aschersleben.
Der Gesamtumfang der
Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2020 ca. 1,8 Mio. EUR (im Vorjahr 1,1 Mio. EUR).
Das Eigenkapital hat sich
durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 14,6 Mio. EUR erhöht
(gestiegen um ca. 730 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 35,1
% (Vj. 33,4 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.
Vom Jahresergebnis 2020
ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in
Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt
Aschersleben abzuführen und den restlichen Betrag auf neue Rechnung
vorzutragen.
Vom Wirtschaftsprüfer
wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss
steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes
vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind
keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch
die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie
der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine
Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag
berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung des
Landes Sachsen-Anhalt (EigBVO LSA).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 41.572.822,03 EUR wird
festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 41.115.372,31
EUR
b) auf das
Umlaufvermögen 328.129,28 EUR
1.1.2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 14.594.359,38
EUR
b) die
empfangenen Investitionszuschüsse 14.904.990,12
EUR
c) die
empfangenen Ertragszuschüsse 2.808.524,00 EUR
d) die
Rückstellungen 693.401,73 EUR
e) die Verbindlichkeiten 8.571.546,80 EUR
1.2
Jahresgewinn 790.945,14 EUR
1.2.1 Summe der
Erträge 5.240.395,65 EUR
1.2.2 Summe der
Aufwendungen 4.449.450,51 EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers 61.239,36 EUR
b) auf neue Rechnung vorzutragen 729.705,78 EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung
erteilt.