Sitzung: 07.10.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0328/21
Die Stadt Aschersleben
ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 % Hauptgesellschafterin der
Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben. Weitere
Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt Falkenstein/Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der
Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “TAXON GmbH” Hamburg,
Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die
Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde
auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Diese Prüfung hat zu
keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 05. Mai 2021 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 6. Juli 2021 wurde der
Jahresabschluss per 31.12. 2020 ausführlich beraten und an die
Gesellschafterversammlung mit einer Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2020:
Die ÖSEG mbH hat, ähnlich
wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2020 ein negatives Jahresergebnis
erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2020 beträgt ca. 8,7 Tsd. EUR (Vorjahr
Jahresfehlbetrag ca. 24 Tsd. EUR). Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war
jedoch nicht gefährdet. Die liquiden Mittel erhöhten sich um 6 Tsd. EUR und
betragen zum Bilanzstichtag 321 Tsd. EUR
(im Vorjahr 315 Tsd. EUR).
Die realisierten
Umsatzerlöse betragen 2020 rund 87,6 Prozent der Erlöse des Jahres 2019.
Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse von 225 Tsd. EUR zu
verzeichnen. Die Reduzierung ist insbesondere auf den Rückgang der Zuschüsse
für das Landesprogramm „58Plus“ sowie der Arbeitsgelegenheiten zurückzuführen.
Auch 2020 bewirtschaftete
die ÖSEG mbH mit 41 Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung 65 ehemals brachliegende Gärten in verschiedenen
Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender Kommunen.
Die Erträge werden nach
wie vor der Speisekammer Aschersleben und dem Christopherus-Laden in Egeln zur
Verfügung gestellt.
Im Durchschnitt des
Jahres 2020 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben 300 Personen (im Vorjahr 309
Personen).
Die wesentliche
Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse dar, die sich 2020
auf 1,35 Mio. EUR (im Vorjahr 1,55 Mio. EUR) verringert haben und nicht zu
einer 100%igen Kostendeckung führten.
Wichtige Tätigkeitsfelder
im vergangenen Geschäftsjahr waren, ähnlich wie im Vorjahr :
Maßnahmen zur
Verbesserung der Umwelt (Biotop- und Feldgehölzpflege, Verbesserung der
Umweltbedingungen in den Grabensystemen, Neophytenbekämpfung),
Hausmeisterlicher
Bereich,
Hilfe im sozialen Bereich
(Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube, Speisekammer, Kleiderkammer,
Sportvereine),
Ergänzende Tätigkeiten im
Bereich der touristischen Infrastruktur (z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im
Umfeld von Radwegen und Spielplätzen).
Die Eigenkapitalquote hat
sich aufgrund des Jahresfehlbetrages auf 464 Tsd. EUR bzw. 72,2 % verringert
(im Vorjahr 78,4%), ist jedoch nach wie vor als sehr gut einzustufen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG mbH nicht.
Aus dem Prüfbericht sind
keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2020
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates und des Geschäftsführers für das
Geschäftsjahr 2020 und
c) Beschluss
zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von 8.746,42 EUR auf neue Rechnung.