Sitzung: 29.09.2021 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VII/0343/21
Widmung der neu errichteten Nebenanlagen der L228 in
der Ortsdurchfahrt Westdorf für den öffentlichen Verkehr
Gemäß Ausbaubeschluss des
Stadtrates der Stadt Aschersleben VI/0307/16 vom 27.10.2016 und der
Ortsdurchfahrtsvereinbarung Nr. 301-1-2016 (ODV) erfolgte im Jahr 2017 in der
Ortschaft Westdorf der Ausbau der Nebenanlagen der L228 als
Gemeinschaftsmaßnahme mit der Landesstraßenbaubehörde (LSBB).
Im Zuge dieser
Ausbaumaßnahmen wurde die Straßenbeleuchtungsanlage entlang der Ortslage
Westdorf, zwischen dem Wohngebiet „Am Landgraben“ und dem Wohngebiet „Am
Klagebrunnen“, neu errichtet. Der bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am
Landgraben“ Netzknoten 6034045 bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ Netzknoten
6034002 wurde erneuert und verbreitert. Im Anschluss daran wurde im Abschnitt
vom „Harzweg“ Netzknoten 6034002 bis zum Wohngebiet „Am Klagebrunnen“
Netzknoten 6034006 ein neuer Gehweg erstmalig hergestellt. Die Abnahme des
Gehweges erfolgte am 16.07.2018 und der Straßenbeleuchtung am 20.07.2018
Der
bestehende Gehweg vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am
„Harzweg“ war entsprechend dem § 51 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(StrG LSA) – Übergangs- und Überleitungsvorschriften bereits gewidmet.
Die Stadt
Aschersleben ist gem. § 42 Abs. 5 StrG LSA Träger der Straßenbaulast.
Eigentümer der Flächen ist das Land Sachsen-Anhalt, hier die LSBB. Mit § 17
Abs. 2 der ODV wurde vertraglich geregelt, dass die Baulast an der
Straßenbeleuchtung, an den Hoch- und Rundborden, an den Hochborden mit
integrierter Entwässerungsrinne, an den Gehwegen und an der Bushaltestelle der
Stadt Aschersleben obliegt und dieser gem. § 17 Abs. 3 übertragen worden ist. Die Zustimmung der LSBB zur Widmung ist damit
vorausgesetzt.
Die
Voraussetzungen für die Widmung gem. § 6 Abs. 3 StrG LSA sind somit gegeben.
Die
Widmungsverfügung wird im Amtsblatt der Stadt Aschersleben bekannt gemacht und
wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Folgende Nebenanlagen der
Ortsdurchfahrt an der L228 werden dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Der bestehende Gehweg
vom Wohngebiet „Am Landgraben“ bis zur Bushaltestelle am „Harzweg“ (Netzknoten
6034045 – 6034002), welcher verbreitert wurde und im Anschluss daran im
Abschnitt vom „Harzweg“ bis „Am Klagebrunnen“ (Netzknoten 6034002 – 6034006)
der erstmalig neu hergestellte Gehweg sowie die erstmalig hergestellte
Straßenbeleuchtung.
Die Widmung erstreckt sich auf die im
Lageplan gekennzeichneten Teilflächen der Flurstücke 527/185 und 536/207 der
Flur 3 in der Gemarkung Westdorf.
7 Ja 0 Nein 1 Enthaltungen