Sitzung: 29.09.2021 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: A/0067/2021
Antrag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei künftigen straßenbaulichen Planungen jedweder Art ein gesondertes Radwege-/Radnutzungskonzept des betroffenen Straßenbauabschnittes zu erarbeiten und in die Planung aufzunehmen und umzusetzen.
Änderung des Ursprungsantrages durch den Antragsteller am
12.10.2021 wie folgt:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Radwegekonzept für die
Stadt
Aschersleben zu erstellen, wobei die „Konzeption Radverkehr“ aus dem
Jahr 1994 als Grundlage dienen kann. Bestehende Konzeptionen anderer Träger,
wie dem Landkreis, sind zu berücksichtigen. Bei der Erstellung zukünftiger
straßenbaulicher Planungen ist das zu erstellende Radwegekonzept zu
beachten.
Insbesondere wird die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Planungen
mögliche
Varianten der Radverkehrsführung aufzuzeigen. Der Entwurf der
Straßenbauplanung ist dem Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
zu
präsentieren und die Varianten einer Nutzung der Verkehrsanlage durch
Radfahrer zu erläutern und nach dessen Beschluss umzusetzen.
Der Antrag in Bezug auf die Ziffern zwei bis vier bleibt unverändert.
Die Begründung erfolgt
mündlich.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen,
auf welchen Straßen, Wegen und Plätzen im Zuständigkeitsbereich der Stadt
Aschersleben die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit besteht, diese
Wege für den Radverkehr vollumfänglich freizugeben.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Straßen,
Wege und Plätze, bei denen die Voraussetzungen für eine vollumfängliche
Nutzung für den Radverkehr besteht, diese für den Radverkehr und, soweit
erforderlich, insbesondere durch entsprechende Beschilderung freizugeben.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für
Straßen, Wege und Plätze, bei denen rechtliche und tatsächliche
Voraussetzungen geschaffenen werden müssen, um diese für den Radverkehr
vollumfänglich freizugeben, diese zu initiieren.
Begründung:
Die Stadt Aschersleben hat mit Wirkung vom
14.06.2021 eine Auszeichnung für das herausragende Engagement zur Förderung des
Radverkehrs durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes
erhalten. Es ist nun an der Zeit, das so zum Ausdruck gebrachte Bekenntnis, die
Bedingungen des Radverkehres in Sachsen-Anhalt nachhaltig zu verbessern, auch
in der Praxis umzusetzen.
Die Beobachtungen des Radverkehres im
Zuständigkeitsbereich der Stadt Aschersleben zeigen, dass ein großes Interesse
in der Bevölkerung besteht, das Fahrrad zu nutzen. Insbesondere die durch die
voranschreitende Verbreitung von mit elektrischem Hilfsmotor ausgestatteten
Fahrrädern, wie Pedelecs, ist ein Boom auf dem Fahrradmarkt zu verzeichnen.
Gerade ältere Einwohner haben dadurch mehr Mobilität erhalten. Diese gilt es
bekundungsgemäß zu unterstützen.
Zu begrüßen ist
dabei, dass es schon jetzt Möglichkeiten gibt, Verkehrswege, welche für andere
Verkehrsteilnehmer vorgesehen sind, auch für den Radverkehr zu nutzen. Dies
gilt insbesondere für den Promenadenring, welcher neben dem Fußgängerverkehr
auch den Radverkehr zulässt. Ferner gibt es zahlreiche Straßen, die zumindest
sektional den Radverkehr durch einen Radweg fördern, was man beispielsweise an
der Heinrichstr. sehen kann. Ferner kann festgestellt werden, dass auch von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, so genannte Einbahnstraßen für den
fahrradfahrenden Gegenverkehr zu öffnen, wie man am Beispiel des Tie sieht.
Dennoch gibt es zahlreiche Straßen in unserer Stadt (Ortsteile sind
selbstredend eingeschlossen), in denen sich der Radverkehr den allgemeinen
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen unterzuordnen hat. Hier steckt unter
anderem das Potential, gerade den innerstädtischen Radverkehr nachhaltig zu
verbessern und zu fördern. Kostenintensivere Maßnahmen müssen dabei langfristig
in die Haushaltsplanungen einbezogen werden. Dies betrifft vorwiegend den
Straßen- und Wegebau. Kostengünstige Maßnahmen sind jedoch möglichst
kurzfristig umzusetzen.
Bei solchen
kurzfristigen Maßnahmen ist insbesondere an straßenverkehrsrechtliche Freigaben
zu denken, wie beispielsweise bei so genannten „unechten Einbahnstraßen“
(Zeichen 267 – Verbot der Einfahrt) die Einfahrt für Radfahrer durch Anbringen
des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) zu ermöglichen oder durch Zeichen
260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) auszutauschen. In diesen Straßen ist es zudem
erlaubt, einen eigenen Sonderweg für Radfahrer anzulegen, was ebenfalls in die
Planungen einzubeziehen sein wird. Ferner sollen Möglichkeiten geschaffen
werden, bei „echten“ Einbahnstraßen mit Zeichen 220 den Radverkehr für die
Gegenrichtung nach § 41 Abs.2 S.3 StVO durch Anbringen des Zusatzzeichens
1022-10 freizugeben. Als Beispiele, bei denen über solche Veränderungen
nachzudenken ist, seien hier die Herrenbreite benannt, von der Bestehornstr. in
Richtung Bahnhof, auf der Ostseite (Bereich Neue Str.) oder der 17ner Berg von
der Bahnhofstr. in die Heinrichstr. Für Einbahnstraßen, bei denen solche
Voraussetzungen nicht gegeben sind, müssen diese geschaffen werden,
insbesondere entsprechend den Verwaltungsvorschriften IV zu Zeichen 220 die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h begrenzt oder, dort wo es orts- oder verkehrsbezogen
erforderlich ist, sogenannte Schutzräume angelegt werden. Die Freigabe von
Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung hat sich in der
Unfallforschung als durchgängig sicher erwiesen. (vgl.
Alrutz/Reis/Dauer/Töllner 84; Alrutz/Stellmacher-Hein/Gündel/Müller/Schmidt 15,
60, 43; Alrutz/Gündel/Stellmacher-Hein 46, 74, zitiert nach Kettler, in:
Münchner Kommentar zum StVR, 2016, § 41 Rn. 12) Nach den benannten Studien hat
sich der Begegnungsverkehr sogar als der sicherer gegenüber dem Überholverkehr
erwiesen. Damit würde also durch die Umsetzung der Maßnahme auch ein Beitrag
für die Verkehrssicherheit in der Stadt Aschersleben geschaffen. Mit Zeichen
244.1 hat der Verordnungsgeber zu dem die Möglichkeit gegeben, Straßen in
„Fahrradstraßen“ umzuwidmen und diese nur für bestimmte andere Verkehre
freizugeben. Auch an diese Möglichkeit muss bei der Umsetzung der Verbesserung
des Radverkehres gedacht werden.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, dass schon
jetzt viele Radfahrer bedauerlicherweise vorsätzlich oder fahrlässig gegen die
verkehrsrechtlichen Bestimmungen verstoßen und eben beispielsweise entgegen der
vorgeschrieben Fahrtrichtung bei Einbahnstraßen diese befahren oder
Durchfahrtsverbotszeichen missachten. Der Antrag führt im Ergebnis damit auch
zu einer Entkriminalisierung der Radfahrer.
Abstimmung Änderungsantrag des Oberbürgermeisters (A/0067/2021/1):
6 Ja 0 Nein 2 Enthaltungen
Abstimmung Antrag A/0067/2021:
6 Ja 0 Nein 2 Enthaltungen