Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Zur wirksamen Bekämpfung des SARS-CoV-2 haben sich die bekannten Hygieneregeln etabliert. Neben diesen Maßnahmen empfiehlt das Umweltbundesamt die Innenraumlufthygiene zu verbessern. Durch intensives Lüften wird ein effektiver Luftaustausch mit Frischluft erreicht, der die  die Konzentration von virusbehafteten Partikeln in einem Raum erheblich vermindern kann. Insbesondere in Räumen die nicht oder nur eingeschränkt gelüftet werden können oder in denen sich mehrere Personen über eine längere Zeit aufhalten, wird deshalb der Einsatz von mobilen bzw. fest installierten raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) empfohlen. Diese sollten ebenfalls Frischluft zuführen.

 

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 beschlossen den Einbau von RLT-Anlagen zu fördern. Die hierzu am 03. Juni 2021 in Kraft getretene Richtlinie für die Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen sieht vor die Beschaffung solcher Anlagen mit 80% zu fördern. Bei der Antragstellung muss erklärt werden, dass der Eigenanteil getragen werden kann.

 

Gemeinsam mit dem Planungsbüro HKT wurden ermittelt, dass die Kosten für entsprechende Anlagen in Unterrichtsräumen über 50m² ca. 15.000 EUR/Raum betragen. In den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Aschersleben sind 56 solcher Räume vorhanden. Bei Gesamtkosten von  660.000 EUR beträgt der Eigenanteil 132.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus den Buchungsstellen  

1.1.1.61/7100.7831000     Minderauszahlung Erneuerung EDV-Anlage               30.000 EUR

1.2.6.20/7300.7831000     Minderauszahlung Beschaffung Brandschutz               8.500 EUR

6.1.1.10.5373000/7372     Minderaufwendungen Kreisumlage                            94.000 EUR

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Eigenanteil für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen in Grundschulen in Höhe von 132.000 EUR wird außerplanmäßig bereitgestellt.

 

  1. Die Bereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates zur Gesamtmaßnahme.