Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben
verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die
Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr 2021 ergibt sich aus den
Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die
Unterhaltungsverbände pro Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die
Umlagebeiträge entsprechend jährlich neu ermittelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der
Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der
Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).
Abstimmung zur Vorlage:
- mehrheitlich bestätigt –
Beschluss-Nr.:
271/21