Sitzung: 07.07.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0323/21
Für den Ersatzneubau der Wipperstegbrücke (BW051) im OT Mehringen gab es
bereits einen Finanzierungsbeschluss (Vorlage VII/0304/21)
Das Vorhaben wurde Anfang März 2021 bei der Lokalen
Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Aschersleben-Seeland zur Förderung
beantragt. Der Projektantrag geschah auf der Grundlage der damaligen
Kostenschätzung, die knapp 230.000 € benannte und im Ergebnis eine Fördersumme
von bis zu 141.000 € bedeutete.
Nachdem in der Vergangenheit mit Beschluss der LAG
das Teilziel „Durchführung innerörtlicher Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung
der dörflichen Strukturen“ aus der Lokalen Entwicklungsstrategie gestrichen
worden war, um nicht-kommunalen Vorhaben einen Vorrang vor kostenintensiven
kommunalen Vorhaben zu geben, wurde nunmehr die Wiederaufnahme dieses Teilziels
kontrovers diskutiert. Die Entscheidung der LAG, Infrastrukturvorhaben
überhaupt wieder aufzunehmen, geschah vor dem Hintergrund, dass die restlichen
Fördermittel der Förderperiode 2014-2020 ausgeschöpft werden sollten und noch
zu beantragende Vorhaben diesen Kostenrahmen nicht überschreiten. Einige
Projektträger hatten dafür ihre Anträge zurückgenommen. In der
Prioritätensetzung der zu fördernden Projekte rückte die Wipperbrücke Mehringen
damit neben einem Brückenbauvorhaben der Stadt Seeland auf die vordersten
Ränge. Letztlich wird voraussichtlich ein Projekt der weiteren Rangfolge nicht
gefördert werden können, da der Kostenrahmen bereits geringfügig überschritten
ist.
Mit einer damaligen Kenntnis zu wesentlich höheren
Kosten wäre die Entscheidung zur Aufnahme von Infrastrukturvorhaben seitens der
LAG-Mitglieder voraussichtlich ohnehin nicht getroffen worden, da hierdurch
weitere Projekte weiteren Rangfolge aus der Förderung gefallen wären. Die
Kostenschätzung von Ende April benennt nunmehr 330.000 €, gleichwohl muss die
zu beantragende Fördersumme unverändert bei 141.000 € bleiben, da sie der
Beschlusslage der LAG entspricht.
Die höheren Kosten von 100.000,00 € ergeben sich aus den detaillierten
Abstimmungen mit dem Salzlandkreis, dem LHW sowie der Stadt Aschersleben. Eine
befahrbare Zuwegung zur Brücke gibt es nicht, diese kann nur über den
Hochwasserschutzdeich erreicht werden. Der LHW fordert nun eine befestigte
Zufahrt (Baustraße) und deren Rückbau nach Beendigung der Maßnahme. Der
Salzlandkreis fordert zudem eine landschaftsplanerische Zuarbeit mit
Berücksichtigung der geforderten FFH-Maßnahmen.
Der FFH-Planer kostet 15 T€, die FFH-Maßnahmen wurden mit ca. 25 T€
eingeschätzt, die Baustraße wurde berechnet mit rund 25 T€, die Kranstellfläche
mit 10 T€. Zusammen mit der erhöhten Planung und Bauüberwachung betragen die
Mehrkosten gegenüber dem Sanierungskonzept rund 100 T€, so dass sich die
Gesamtbaukosten auf die genannten 330 T€ hochrechnen.
Für den Nachweis der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens müssen im Jahr
2021außerplanmäßig 330.000,00 € bereitgestellt werden. Die zusätzlichen
Finanzmittel in Höhe von 69.000,00 € gegenüber dem letzten
Finanzierungsbeschluss können aus den Buchungsstellen 5.4.5.11/2067.7852000
Straßenbeleuchtung Clara-Zetkin-Straße in Höhe von 20.300,00 €,
5.4.5.11/2066.7852000 Straßenbeleuchtung Käthe-Kollwitz-Straße in Höhe von
34.500 € und 5.4.5.11/2065.7852000 in Höhe von 14.200,00 bereitgestellt werden.
Diese Baumaßnahmen werden voraussichtlich erst im kommenden Jahr realisiert.
Ein Haushaltsvorgriff auf die regulär vorgesehenen Mittel 2022 ist auf Grund der Bestimmungen des § 105 Abs. 2 KVG LSA nicht möglich, da es sich hierbei um eine außerplanmäßige und nicht überplanmäßige Auszahlung handelt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Brücke
am Wippersteg im Ortsteil Mehringen in den Jahren 2021/2022 neu zu bauen
und die erforderliche Finanzierung dafür sicher zu stellen.
- Das
Bauvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.
- Zur
Sicherung der Gesamtfinanzierung werden die fehlenden Finanzmittel in Höhe
von 69.000,00 durch die geringere Förderung aus den Buchungsstellen
5.4.5.11/2065.7852000 – Straßenbeleuchtung H.-Zille-Straße in Höhe von
14.200,00 €, aus der Buchungsstelle 5.4.5.11/2066.7852000 – Straßenbeleuchtung
K.-Kollwitz-Straße in Höhe von 34.500,00 € sowie aus der Buchungsstelle
5.4.5.11/2067.7852000 – Straßenbeleuchtung c.-Zetkin-Straße in Höhe von
20.300,00 € eingesetzt.