Sitzung: 15.06.2021 Ortschaftsrat Westdorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0303/21
Die ASCANETZ GmbH ist an die Stadt heran
getreten, weil die vorhandene Freileitungsanlage auf Grund der akuten Stand-
und Verkehrssicherheitsproblemen der Holz- und Stahlgittermasten zeitnah abgerüstet
werden muss. Die Kabelanlagen für die Stromversorgung und die
Straßenbeleuchtungsanlagen sollen erdverlegt werden. Gleichzeitig verstärkt die
ASCANETZ GmbH in diesem Zusammenhang das Stromnetz, um bei Störungen schneller
reagieren zu können.
Da eine Übernahme der alten Masten für den
Betrieb der Straßenbeleuchtung durch die Stadt keine Option ist, wird eine
Koordinierung beider Baumaßnahmen vorgeschlagen. Die Kosten für die Tiefbauarbeiten
werden von der Stadt Aschersleben und der ASCANETZ GmbH gemeinsam getragen. Die
Abrüstung der Freileitung und den Rückbau der Masten übernehmen die ASCANETZ
GmbH.
Die Straße „Ascherslebener Weg“ ist in diesem
Abschnitt ca. 120 m lang. Es ist geplant, 2 neue Leuchten mit LED-Leuchtmitteln
aufzustellen und die Kabel in die Erde zu verlegen.
Es handelt sich um eine Erneuerung und
Verbesserung der Straßenbeleuchtungsanlage.
Die Kostenschätzung dazu beläuft sich auf ca. 8.000
Euro.
Für das Vorhaben müssen außerplanmäßig
Finanzmittel in diesem Jahr bereitgestellt werden.
Zur Sicherstellung der Finanzierung und nach
Rücksprachen mit der ASCANETZ GmbH wird deshalb vorgeschlagen, den für 2021
geplanten Neubau der Straßenbeleuchtung Heinrich – Zille – Straße
(Buchungsstelle 5.4.5.11/ 2065.7852000) zu verschieben und die frei werdenden
Mittel für das Bauvorhaben „Ascherslebener Weg“ zu verwenden.
Am 15.12.2020 wurde durch den Landtag von Sachsen
Anhalt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen.
Somit können keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben werden.
Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen
Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür, dass sie die Beiträge nicht mehr
erheben dürfen.
Die Landesregierung wird durch noch zu erlassende
Verordnungen die Gewährung des Mehrausgleiches näher regeln, sowie die
zuständige Verwaltungsbehörde bestimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Die Straßenbeleuchtungsanlage in der
Straße „Ascherslebener Weg“ im Ortsteil Westdorf wird im Abschnitt zwischen
der Straße „Zum Einetal“ und der Straße „Harzweg“ (Lageplan siehe Anlage) erneuert.
- Die außerplanmäßig benötigten
Finanzmittel von ca. 8.000 € werden aus der Buchungsstelle 5.4.5.11/
2065.7852000 – Neubau der Straßenbeleuchtung Heinrich-Zille-Straße bereitgestellt.
- Der Neubau der
Straßenbeleuchtungsanlage in der Heinrich-Zille-Straße wird im Zuge der
Finanzplanung für das Jahr 2022 neu beraten.