Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

Die Ermittlung der Umlage für das Kalenderjahr 2021 ergibt sich aus den Beitragsbescheiden der Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände pro Kalenderjahr erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich neu ermittelt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge  der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).