Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Wipperstegbrücke wurde vermutlich nach 1970 gebaut und überspannt die Wipper im Zuge des Weges „Wippersteg“. Sie stellt eine wichtige fußläufige Verbindung zwischen „Kreisstraße“ und „Grüne Straße“ in der Ortschaft Mehringen dar.

Beim Überbau des vorhandenen Brückenbauwerks handelt es sich um eine unterspannte Holzkonstruktion, die durch Feuchtigkeit und Pilzbefall stark geschädigt ist und auch hinsichtlich ihrer technischen Ausführung den vorgeschriebenen Anforderungen an ein Brückenbauwerk mit regelmäßigem Fußgängerverkehr nicht genügt. Eine Tragfähigkeitsüberprüfung vom 11.09.2018 ergab außerdem, dass die Hauptträger aufgrund des schlechten Zustandes in den Endauflagerpunkten die Ankerkräfte der Unterspannung nicht mehr aufnehmen können. Daraufhin wurde die Brücke am 13.09.2018 voll gesperrt.

Mit der Vollsperrung der Brücke wurde die fußläufige Verbindung gekappt. Die Bewohner der Straßen, die südlich der Wipper liegen, müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um in den Ortsteil nördlich der Wipper zu gelangen. Hier befinden sich die kleinen Geschäfte sowie der Standort, an dem die Versorgungswagen halten. Auch die Kirche und das Vereinshaus befinden sich hier. Die Wege von und zur Brücke wurden instandgesetzt und teilweise erneuert, so dass eine sichere, autofreie Verbindung bestand, die auch von Rollstuhlfahrern und Kindern gern genutzt wurde.

Betroffen von der Sperrung sind neben den Älteren vor allem auch die Jüngsten im Dorf. Die Schulkinder müssen jetzt die Wege entlang der viel befahrenen Hauptstraße (L228) nutzen, die an mehreren Stellen viel zu schmale Gehwege besitzt. Auf Grund dieser Situation wurde auf der L228 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h eingerichtet.

 

Für ein Ersatzneubau wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet. Die bestehende Holzbrücke soll bis auf die Widerlager abgebrochen werden. Die Fundamente und Widerlager sollen dabei weitgehend für den Ersatzneubau der Brücke verwendet werden.

Der Ersatzneubau soll aus Stahl gefertigt werden.

 

Vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) aus Halberstadt wurden der Stadt Aschersleben Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Hierfür muss die Stadt bis Ende Juni 2021 einen Fördermittelantrag einschließlich des Nachweises der gesicherten Finanzierung beim ALFF vorlegen. Sofern der Fördermittelantrag bewilligt wird, müssen diese bis November 2022 abgerufen und abgerechnet werden.

Die ermittelten Baukosten nach derzeitigem Planungsstand betragen 330.000,00 EUR.

Die Förderhöhe beträgt 90% der förderfähigen Kosten, voraussichtlich ca. 210.000,00 EUR.

 

Für den Nachweis der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens müssen im Jahr 2021 außerplanmäßig 330.000 EUR bereitgestellt werden.

Die außerplanmäßigen Finanzmittel für den Brückenbau sollen durch die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Dorferneuerungsprogramm in Höhe von 210.000 EUR (Buchungsstelle 5.4.1.10/2748.6811000), aus der Buchungsstelle 2.1.1.10/1067.7851000 – Grundschule Staßfurter Höhe mit 111.000 EUR, sowie aus der Buchungsstelle 1.1.1.12.5211000 – Verbesserung der Infrastruktur in den Ortschaften mit 9.000 EUR bereitgestellt werden. Die Realisierung des Schulbaues verzögert sich, so dass die Finanzmittel in 2021 bereitgestellt werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Die Brücke am Wippersteg im Ortsteil Mehringen in den Jahren 2021/2022 neu zu bauen und die erforderliche Finanzierung dafür sicher zu stellen.

2.      Das Bauvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.

3.      Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung werden die Fördermittel für das Brückenbauvorhaben aus dem Programm der Dorferneuerung in Höhe von 210.000 EUR, 111.000 EUR aus der Buchungsstelle 2.1.1.10/1067.7851000 – Grundschule Staßfurter Höhe sowie 9.000 EUR aus der Buchungsstelle 1.1.1.12.5211000 – Verbesserung der Infrastruktur in den Ortschaften eingesetzt.  


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.     Die Brücke am Wippersteg im Ortsteil Mehringen in den Jahren 2021/2022 neu zu bauen und die erforderliche Finanzierung dafür sicher zu stellen.

2.     Das Bauvorhaben steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Fördermitteln.

3.     Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung werden die Fördermittel für das Brückenbauvorhaben aus dem Programm der Dorferneuerung in Höhe von 210.000 EUR, 111.000 EUR aus der Buchungsstelle 2.1.1.10/1067.7851000 – Grundschule Staßfurter Höhe sowie 9.000 EUR aus der Buchungsstelle 1.1.1.12.5211000 – Verbesserung der Infrastruktur in den Ortschaften eingesetzt.  

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 252/21