Beschluss: ungeändert beschlossen

Auf Grund eines Anwendungsfalles ohne Leitungssicherung ist die Änderung des § 12 der Vierten Änderungssatzung erforderlich geworden, um zum Einen für die Grundstückseigentümer nachvollziehbar und verständlich zu sein und zum Anderen im Bedarfsfall die betreffenden Eigentümer im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung auf satzungsrechtlicher Grundlage zu verpflichten.

 

Der geänderte § 12 Abs. 5 regelt nun eindeutig, dass die beteiligten Grundstückseigentümer die gemeinsam genutzte Grundstücksentwässerungsanlage auf dem jeweils fremden Grundstück durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit zu sichern haben.

 

Die Eintragung einer Grunddienstbarkeit hat sowohl bei der Teilung von Grundstücken oder beim Verkauf von Grundstücken, die aus einer zusammenhängenden wirtschaftlichen Einheit (mehrere Grundstücke) einzeln verkauft werden sollen, zu erfolgen. Die Sicherung ist der Stadt nachzuweisen.

 

Aus den oben genannten Gründen sowie den gesetzlichen Bestimmungen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Aschersleben.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 249/21