Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der WRT Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 08. Dezember 2020 der mit Hinweisen versehene Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die Hinweise bezogen sich auf die Aktualisierung und Ergänzung verschiedener Regelungen im Gesellschaftsvertrag. (s. Seite 5 des Prüfberichtes)

 

In der Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember 2020 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Zum Geschäftsjahr 2019:

 

Das Geschäftsjahr begann mit dem Saisonstart im April und dem Betrieb des Imbisses auf dem Spielplatz zu Ostern. Die Gäste akzeptieren die Umstellung auf Zahlung eines Eintrittsgeldes (seit 2017) weiterhin. Das Abenteuerland verbuchte 2019 im Vergleich zu 2018 eine Steigerung um 1.300 Besucher (von ca. 41.200 Besuchern 2018 auf ca. 42.500 Besucher 2019). Auch der steigende Trend der wachsenden Beliebtheit des Aktivtourismus konnte in den Sommermonaten speziell am Radtourismus am Fahrradrast- und Informationsstützpunkt am R1 beobachtet werden.

 

Einer touristischen Teilnutzung des Sees wurde kurzfristig im Mai zur Öffnung im Juli zugestimmt. Zur Vorbereitung der Teilöffnung mussten in Zusammenarbeit mit allen behördlichen Einrichtungen Absprachen und Planungen erfolgen, die letztlich zur Öffnung eines ca. 400m langen Strandabschnittes auf der Nordseite des Concordia Sees bei Schadeleben sowie zur Freigabe der Hälfte der Wasserfläche des Concordia Sees (220 ha) führten.

 

Bis zur feierlichen Wiedereröffnung am 13. Juli 2019 mussten von der Seeland GmbH zahlreiche Leistungen erbracht werden. Dazu zählten großflächige Mäh- und Grünpflegearbeiten, die Herstellung bzw. Instandsetzung der Sliptrasse, des Strandes und der Liegewiese, die Reparatur des Steges mit den Auslegern für die Boote, Erneuerung aller Brücken, Zäune und sonstigen Holzelemente, Bau einer Landliegefläche incl. Einzäunung für kleinere Boote, Erneuerung aller Stromschränke und elektrischen Leitungen, Erneuerung der Wasser und Abwasserleitungen für Imbiss und WCs, Erneuerung der Beleuchtung am Steg und der Ausbau eines mobilen Imbisswagens für den Strand.

 

Durch die Wiedereröffnung des Nordstrandes konnten erstmals wieder größere Veranstaltungen durchgeführt werden. Die erste Großveranstaltung am Strand des Concordia Sees war die MDR-Eröffnungsparty mit ca. 3.000 Besuchern.

 

Wirtschaftlich betrachtet schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.213,62 EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 38,2 Tsd. EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 136,6 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2019 ca. 1,38 Mio. EUR.

 

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft verringerte sich durch den Jahresfehlbetrag auf 860 Tsd. EUR (Seite 12) und ist mit 62,4 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut zu bezeichnen.

 

Die Umsatzerlöse im Jahr 2019 sind mit 224 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (231 Tsd. EUR) leicht gesunken. Darin enthalten sind auch Einnahmen aus der Weiterberechnung der Nutzung von Betriebsfahrzeugen an den Bauhof der Stadt Seeland (12 Tsd. EUR). Die Einnahmen aus Eintrittsgebühren sind gegenüber dem Vorjahr um 5 Tsd. EUR auf 75 Tsd. EUR gesunken. Hintergrund für die gesunkenen Eintrittspreise trotz steigender Besucherzahlen sind mehr große Besuchergruppen (Schulklassen und Kita-Gruppen), welche einen geringeren Eintrittspreis bezahlten. Die Einnahmen aus der Verpachtung von Grundstücken liegen mit 14 Tsd. EUR auf Vorjahresniveau.

 

Die Materialaufwendungen blieben annährend konstant bei 175 Tsd. EUR und resultieren im Wesentlichen aus der Instandsetzung des Badestrandes sowie des Spielplatzes.

 

Der Personalaufwand trug mit einer Steigerung um 87 Tsd. EUR auf 310 Tsd. EUR wesentlich zum negativen Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) bei. Hauptgrund der höheren Personalkosten ist vor allem die hinzugekommene Betreibung des Badestrandes mit Imbiss und Rettungsschwimmern.

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 265.000,- EUR. Davon hat die Stadt Aschersleben 2019 einen anteiligen Betrag von 14.949,- EUR geleistet.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2019 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ geprüfte und mit einem Hinweis versehene Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)      den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen,

 

b)      den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.213,62 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ geprüfte und mit einem Hinweis versehene Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)     den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen,

 

b)     den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten und

 

c)      dafür zu stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.213,62 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.

 

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 246/21