Sitzung: 26.05.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0298/21
Auf
Grund von verschiedenen baulichen Unzulänglichkeiten und den damit verbundenen
behördlichen Auflagen wurde Anfang Dezember 2020 ein Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung aus Mitteln des Investitionsprogramms des Bundes - „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“
eingereicht. Der Zuwendungsbescheid ging am 15.04.2021 bei der Stadt
Aschersleben ein.
Vorrangig
geht es bei der Sanierung um folgende Einzelmaßnahmen:
1.
Erneuerung der Trinkwasserinstallationen
Nach
Feststellung einer überhöhten Legionellenkonzentration in der Hausinstallation
erfolgte eine Ursachenforschung. Es
stellte sich heraus, dass Zirkulationsleitungen fehlen und eingebaute
Begleitheizungen defekt sind. Das Gesundheitsamt des Salzlandkreises forderte
bauliche Maßnahmen zur Abhilfe. Auch traten in der Vergangenheit bereits zahlreiche Wasserschäden auf. Die
früher verbauten Kunststoffleitungen sind nicht dauerhaft dicht. Hier lösen
sich systembedingt die Verklebungen. Für die Neuinstallation müssen Trockenbau-
und Fliesenarbeiten im erheblichen Umfang durchgeführt werden.
2. Ergänzung
und teilweise Erneuerung Sanitärobjekte
Die
erforderliche Ausstattung der Sanitärobjekte in Kitas ist in der VDI 6000
geregelt. Demnach fehlen in den
insgesamt 8 Sanitärräumen vor allem Toiletten und Handwaschbecken. Da es
sich um ein Bestandsgebäude handelt, ist es auf Grund der räumlichen
Verhältnisse nicht möglich, alle Vorgaben der Richtlinie zu erfüllen. Trotzdem
soll die Situation zumindest
verbessert und die Ausstattung weitestgehend an den Bedarf angepasst werden.
Mit dem Amt für Jugend und Familie des Salzlandkreises fand dazu eine
Abstimmung statt.
3. Erneuerung
der Heizungsanlage
Der
Heizungskessel stammt aus dem Jahr 1996 und erzeugt momentan einen großen
Hitzestau im Heizraum, der in den
darüber befindlichen Gruppenräumen unangenehm spürbar ist. Durch einen
effizienteren Wärmeerzeuger oder Fernwärmeanschluss wird dieser Umstand
aufgehoben.
4. Weitere
bauliche Maßnahmen
Weitere
bauliche Maßnahmen ergeben sich durch Forderungen der Gewerbeaufsicht des Landesamtes für Verbraucherschutz LSA vom
21.09.2020 sowie den in der Vergangenheit durchgeführten Brandsicherheitsbegehungen. So sind u.a.
Treppenraumtüren zu ertüchtigen, Rettungswege für die im Keller untergebrachten Bewegungs- und Sporträume
baulich herzustellen, Sonnenschutz an der Südseite vorzusehen, etc. Der FD Veterinärangelegenheiten und
Gesundheitlicher Verbraucherschutz des Salzlandkreises forderte in seinem Kontrollbericht vom 05.02.2020, den Flur im
Küchenbereich Keller zu renovieren, da hier offene Lebensmittelbehältnisse transportiert
werden.
Die
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Brutto) belaufen sich auf 788.501,57 EUR, wobei
die bereit zu stellenden Eigenmittel in Höhe von 78.850,16 EUR
erforderlich sind.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Außerplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme
„Sanierung Sanitäranlagen“ der Kita Pünktchen in Höhe von 788.600,00 €.