Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Im Jahr 2001 hat die Stadt Aschersleben die getrennte Abwassergebühr eingeführt. Seitdem werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der überbauten bzw. versiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die Abwasseranlage gelangt, bemessen. Da seit der Einführung nun schon 20 Jahre vergangen sind, ist eine Aktualisierung der Bemessungsgrundlage für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet geboten.

 

Die Erstaufnahme der versiegelten Flächen erfolgte seinerzeit per Selbstauskunft. Die baulichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte haben zu Veränderungen der Oberflächenbefestigungen und/oder zu Änderungen der Anschlussverhältnisse an das öffentliche Kanalnetz geführt. Nicht immer wurden und werden diese Veränderungen dem EBA angezeigt.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Aktualisierung der Grundstücksflächen auf der Grundlage von Luftbildern durchgeführt. Mit Hilfe der Luftbilder werden die bebauten und befestigten Flächen ermittelt. Der Vorteil zum bisherigen Verfahren ist die digitale Erfassung von Flächengrößen. Die Flächen werden nicht mehr – wie früher – von den Bürgern selbst ausgemessen.

 

Mit der Aktualisierung der Berechnungsgrundlage und Neuaufnahme von bebauten und befestigten Flächen wird eine verursachergerechte Verteilung der Gebühren nach der aktuellen und tatsächlichen Inanspruchnahme des Kanalnetzes erzielt. Gleichzeitig wird eine Klassifizierung des Versieglungsgrades vorgenommen. Im Gegensatz zur derzeit geltenden Satzungsregelung wird dadurch die Abflusswirksamkeit der unterschiedlich versiegelten Flächen bei der Berechnung berücksichtigt. Die Unterteilung erfolgt künftig in vollständig und teilversiegelte Dächer sowie in voll befestigte, teilbefestigte und schwach versiegelte Flächen.

 

Darüber hinaus werden auch Flächen, von denen anfallendes Regenwasser über eine Zisterne oder ähnliche Regenwasserrückhalteeinrichtungen der Kanalisation zugeführt werden kann, gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Aus den oben genannten Gründen wird dem Stadtrat empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung.