Sitzung: 21.04.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0290/21
Im
Jahr 2001 hat die Stadt Aschersleben die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Seitdem werden die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und
Niederschlagswasser abgerechnet. Die Niederschlagswassergebühr wird nach der
überbauten bzw. versiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser
mittelbar oder unmittelbar in die Abwasseranlage gelangt, bemessen. Da seit der
Einführung nun schon 20 Jahre vergangen sind, ist eine Aktualisierung der
Bemessungsgrundlage für alle Grundstücke im Entsorgungsgebiet geboten.
Die Erstaufnahme der versiegelten Flächen erfolgte
seinerzeit per Selbstauskunft. Die baulichen Entwicklungen der letzten
Jahrzehnte haben zu Veränderungen der Oberflächenbefestigungen und/oder zu
Änderungen der Anschlussverhältnisse an das öffentliche Kanalnetz geführt.
Nicht immer wurden und werden diese Veränderungen dem EBA angezeigt.
Vor diesem Hintergrund wird die
Aktualisierung der Grundstücksflächen auf der Grundlage von Luftbildern
durchgeführt. Mit Hilfe der Luftbilder werden die bebauten und befestigten
Flächen ermittelt. Der Vorteil zum bisherigen Verfahren ist die digitale
Erfassung von Flächengrößen. Die Flächen werden nicht mehr – wie früher – von
den Bürgern selbst ausgemessen.
Mit der Aktualisierung der
Berechnungsgrundlage und Neuaufnahme von bebauten und befestigten Flächen wird
eine verursachergerechte Verteilung der Gebühren nach der aktuellen und
tatsächlichen Inanspruchnahme des Kanalnetzes erzielt. Gleichzeitig wird eine
Klassifizierung des Versieglungsgrades vorgenommen. Im Gegensatz zur derzeit
geltenden Satzungsregelung wird dadurch die Abflusswirksamkeit der
unterschiedlich versiegelten Flächen bei der Berechnung berücksichtigt. Die
Unterteilung erfolgt künftig in vollständig und teilversiegelte Dächer sowie in
voll befestigte, teilbefestigte und schwach versiegelte Flächen.
Darüber hinaus werden auch Flächen,
von denen anfallendes Regenwasser über eine Zisterne oder ähnliche
Regenwasserrückhalteeinrichtungen der Kanalisation zugeführt werden kann,
gebührenmindernd berücksichtigt.
Aus den oben genannten Gründen wird dem Stadtrat
empfohlen, der Satzungsänderung die Zustimmung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage
beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung von Abgaben für die zentrale öffentliche
Abwasserbeseitigung.