Sitzung: 21.04.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0282/21
Aufgrund des
Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den
Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der
Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf
Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss von der WRT Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Halle/Saale. Diese Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt und deshalb konnte am 08. Dezember 2020 der mit Hinweisen
versehene Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die Hinweise bezogen sich auf die
Aktualisierung und Ergänzung verschiedener Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
(s. Seite 5 des Prüfberichtes)
In der
Aufsichtsratssitzung am 16. Dezember 2020 wurde der Jahresabschluss ausführlich
beraten.
Zum
Geschäftsjahr 2019:
Das
Geschäftsjahr begann mit dem Saisonstart im April und dem Betrieb des Imbisses
auf dem Spielplatz zu Ostern. Die Gäste akzeptieren die Umstellung auf Zahlung
eines Eintrittsgeldes (seit 2017) weiterhin. Das Abenteuerland verbuchte 2019
im Vergleich zu 2018 eine Steigerung um 1.300 Besucher (von ca. 41.200
Besuchern 2018 auf ca. 42.500 Besucher 2019). Auch der steigende Trend der
wachsenden Beliebtheit des Aktivtourismus konnte in den Sommermonaten speziell
am Radtourismus am Fahrradrast- und Informationsstützpunkt am R1 beobachtet
werden.
Einer
touristischen Teilnutzung des Sees wurde kurzfristig im Mai zur Öffnung im Juli
zugestimmt. Zur Vorbereitung der Teilöffnung mussten in Zusammenarbeit mit
allen behördlichen Einrichtungen Absprachen und Planungen erfolgen, die
letztlich zur Öffnung eines ca. 400m langen Strandabschnittes auf der Nordseite
des Concordia Sees bei Schadeleben sowie zur Freigabe der Hälfte der
Wasserfläche des Concordia Sees (220 ha) führten.
Bis zur
feierlichen Wiedereröffnung am 13. Juli 2019 mussten von der Seeland GmbH
zahlreiche Leistungen erbracht werden. Dazu zählten großflächige Mäh- und
Grünpflegearbeiten, die Herstellung bzw. Instandsetzung der Sliptrasse, des
Strandes und der Liegewiese, die Reparatur des Steges mit den Auslegern für die
Boote, Erneuerung aller Brücken, Zäune und sonstigen Holzelemente, Bau einer
Landliegefläche incl. Einzäunung für kleinere Boote, Erneuerung aller
Stromschränke und elektrischen Leitungen, Erneuerung der Wasser und
Abwasserleitungen für Imbiss und WCs, Erneuerung der Beleuchtung am Steg und
der Ausbau eines mobilen Imbisswagens für den Strand.
Durch die
Wiedereröffnung des Nordstrandes konnten erstmals wieder größere
Veranstaltungen durchgeführt werden. Die erste Großveranstaltung am Strand des
Concordia Sees war die MDR-Eröffnungsparty mit ca. 3.000 Besuchern.
Wirtschaftlich
betrachtet schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe
von 25.213,62 EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von ca. 38,2 Tsd. EUR). Die
Bilanzsumme verminderte sich um ca. 136,6 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2019
ca. 1,38 Mio. EUR.
Das in der
Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft verringerte sich durch den
Jahresfehlbetrag auf 860 Tsd. EUR (Seite 12) und ist mit 62,4 % (Anteil an der
Bilanzsumme) als gut zu bezeichnen.
Die Umsatzerlöse
im Jahr 2019 sind mit 224 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr (231 Tsd. EUR) leicht gesunken.
Darin enthalten sind auch Einnahmen aus der Weiterberechnung der Nutzung von
Betriebsfahrzeugen an den Bauhof der Stadt Seeland (12 Tsd. EUR). Die Einnahmen
aus Eintrittsgebühren sind gegenüber dem Vorjahr um 5 Tsd. EUR auf 75 Tsd. EUR
gesunken. Hintergrund für die gesunkenen Eintrittspreise trotz steigender
Besucherzahlen sind mehr große Besuchergruppen (Schulklassen und Kita-Gruppen),
welche einen geringeren Eintrittspreis bezahlten. Die Einnahmen aus der
Verpachtung von Grundstücken liegen mit 14 Tsd. EUR auf Vorjahresniveau.
Die
Materialaufwendungen blieben annährend konstant bei 175 Tsd. EUR und
resultieren im Wesentlichen aus der Instandsetzung des Badestrandes sowie des
Spielplatzes.
Der
Personalaufwand trug mit einer Steigerung um 87 Tsd. EUR auf 310 Tsd. EUR
wesentlich zum negativen Jahresergebnis (Jahresfehlbetrag) bei. Hauptgrund der
höheren Personalkosten ist vor allem die hinzugekommene Betreibung des
Badestrandes mit Imbiss und Rettungsschwimmern.
Die Zuschüsse
der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 265.000,- EUR.
Davon hat die Stadt Aschersleben 2019 einen anteiligen Betrag von 14.949,- EUR
geleistet.
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße
gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den
Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen darauf
hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der
Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind
aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung
die Entlastung für 2019 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WRT Revision und Treuhand GmbH“ geprüfte
und mit einem Hinweis versehene Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses
zum 31.12.2019 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird
zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH
a) den
Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen,
b) den
Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das
Geschäftsjahr 2019 zu entlasten und
c) dafür zu
stimmen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.213,62 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen wird.