Die Stadt Aschersleben beabsichtigt im Ortsteil Mehringen die „Alte Bahnhofstraße“ grundhaft auszubauen. Der Ausbau dieser Straße erfolgt auf Grundlage der abgestimmten Prioritätenliste und des geschlossenen Gebietsänderungsvertrages zwischen der Stadt Aschersleben und der Ortschaft. Zusätzliche Bedeutung hat das Projekt im Zusammenhang mit der vorhandenen Grundschuleinrichtung mit Kindergarten im Ortsteil Mehringen.

 

Die „Alte Bahnhofstraße“ befindet sich am südlichen Rand der Gemeinde Mehringen. Sie bindet am Beginn der Baustrecke an die ebenfalls auszubauende Angerstraße an. Das Ende der Baustrecke stellt den Anschluss an die K1330, „Drohndorfer Straße“ dar. Der Anschluss an die K1330 erfolgt direkt an die Fahrbahn der Kreisstraße.

 

Bei der Straße handelt es sich um eine Verkehrsanlage des innerörtlichen Hauptverkehrsstraßennetzes. Auf Grund der vorhandenen Grundschule, Kindereinrichtung und des Haltepunktes der Deutschen Bahn AG unterliegt die „Alte Bahnhofstraße“ einer besonders starken Nutzung durch den ÖPNV.

Weiterhin sind ca. 200 m der Alten Bahnhofstraße unbefestigt, wodurch es in der Vergangenheit erforderlich wurde die parallel verlaufende befestigte Straße auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG zu pachten, damit es möglich ist die Schule, die Kindertagesstätte sowie den Bahnhof auch vom Ortsmitte aus und somit von beiden Seiten zu erreichen. Im Jahr 2018 wurde das Grundstück durch die Bahn AG verkauft. Die Stadt besitzt derzeit noch einen Nutzungsvertrag für die Umfahrung, der aber jährlich gekündigt werden kann. Im Rahmen des hier beabsichtigten grundhaften Ausbaus soll dieser Zustand geändert werden und die komplette Verkehrsanlage wieder auf öffentlichem Grundstück errichtet werden.

Der Ausbau der Alten Bahnhofstraße wird notwendig, da der Zustandswert der Straße sehr gering ist. Die Fahrbahn und die teilweise vorhandenen Gehwege weisen zahlreiche Verdrückungen und Setzungen sowie erhebliche Mängel am Oberbau auf. Die Befahrbarkeit der Alten Bahnhofstraße ist durch die Unebenheiten und Spurrillen schlecht. Eine durchgängige Befahrbarkeit der „Alten Bahnhofstraße“ ist aufgrund des teilweise unbefestigten Fahrbahnabschnittes momentan nicht möglich. Die Fahrbahn kann die Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht mehr erfüllen. Eine funktions- und leistungsfähige Regenwasser-kanalisation fehlt. Unebenheiten in der Straßenoberfläche führen hier zur Bildung von Wasser-ansammlungen. Das daraus resultierende Spritzwasser beeinträchtigt Radfahrer und Fußgänger.

Die angrenzenden Gehwegoberflächen sind uneben und in einem schlechten Zustand, sodass eine sichere Nutzung durch die Fußgänger ebenfalls nicht gegeben ist.

 

Der Ausbau der Fahrbahn soll in etwa auf der alten Trassenführung erfolgen. Die geplante Fahrbahnbreite von 5,50 m wurde im Vorfeld der Planung festgelegt. Die sich daran anschließenden Nebenanlagen werden durch einen Betonhochbord von der Fahrbahn abgetrennt.

Die nördlichen Nebenanlagen werden als Gehwege mit Breiten von 1,50 m bis 2,50 m aus-gebildet und dienen der fußläufigen Erschließung der einzelnen Grundstücke sowie des Schul-gebäudes, des Kindergartens und des Haltepunktes der Deutsche Bahn AG. Im Bereich vom Beginn der Baustrecke bis zur Bushaltestelle an der Schule soll der Gehweg nach Möglichkeit eine Breite von 2,50 m erhalten. Kann die Breite von 2,50 m nicht gewährleistet werden, wird der Gehweg bis zur Grundstücksgrenze ausgebaut. Ab der Bushaltestelle an der Schule bis zum Ende der Baustrecke erhält der Gehweg durchgehend eine Breite von 1,50 m.

Entlang der „Alten Bahnhofstraße“ werden 3 Bushaltestellen angeordnet, zwei auf der nördlichen Fahrbahnseite und eine auf der südlichen Fahrbahnseite. Auf der nördlichen Fahrbahnseite befinden sich die Haltestellen einmal am Beginn der Baustrecke und einmal im Bereich der Schule. Auf der südlichen Fahrbahnseite wird die Haltestelle ebenfalls im Bereich des Schulgeländes angeordnet. Alle drei Haltestellen werden als Bushaltestellen am Fahrbahnrand ausgebildet. Die Haltestelle am Beginn der Baustrecke kann aufgrund der engen örtlichen Verhältnisse kein Wartehäuschen erhalten. Die Haltestellen im Bereich des Schulgeländes erhalten Aufstellflächen und jeweils ein Wartehäuschen.

Weiterhin werden in der Alten Bahnhofstraße zur Verkehrsberuhigung zwei Plateaupflasterungen mit einer Länge von 15,00 m und einer Breite von 4,50 m im Bereich zwischen dem Beginn der Baustrecke und der Schulstraße vorgesehen. Die Plateaupflasterungen werden mit Rampensteinen eingefasst.

Im Bereich vor der Grundschule werden auf der nördlichen Fahrbahnseite ca. 9 gepflasterte Längsstellplätze mit einer Breite von 2,00 m angeordnet.

Das anfallende Oberflächenwasser der „Alten Bahnhofstraße“ wird bis zum Knotenpunkt am „Kuks“ über neu zu setzende Regenabläufe entwässert. Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt wird im Zuge des Straßenausbaus die Schmutz und Regenwasserkanäle neu errichten und unter anderem damit das Gebäude der Grundschule und des Kindergartens an die zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgung anschließen.

 

Entlang der Verkehrsanlage sind Straßenleuchten vorhanden, diese bleiben auch erhalten. Fehlende bzw. defekte Straßenleuchten auf der Baustrecke werden ersetzt.

 

Die Planungskosten, die bis zum 31.12.2019, für die im Zusammenhang mit dem Straßenbau notwendige Verbesserung angefallen sind, werden enstprechend der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen für die Ortschaft Mehringen (Straßenausbaubeitragssatzung) umgelegt.

 

Am 15.12.2020 wurde durch den Landtag von Sachsen Anhalt die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020 beschlossen. Somit können keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge ab 2020 erhoben werden.

Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür, dass sie die wiederkehrenden Beiträge nicht mehr erheben dürfen.

Die Landesregierung wird durch noch zu erlassende Verordnungen die Gewährung des Mehrausgleiches näher regeln, sowie die zuständige Verwaltungsbehörde bestimmen.

 

Die Kosten (Stand 08.12.2020) betragen nach vorläufiger Berechnung 1.964.000 EURO für den Straßenbau, den Anteil an der öffentlichen Entwässerung, der Straßenbeleuchtung sowie die Planungs- und Nebenkosten.

Im Finanzplan 2021/2022 ist die Investition nur mit einer Investitionssumme von 1.341.000 EURO dargestellt. Die Finanzierung des gesamten Vorhabens ist damit vollständig abgesichert. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitte zu teilen und damit den Weg frei für die Realisierung des ersten Bauabschnittes zwischen der Angerstraße und dem Abzweig zum „Kuks“ zu machen.

Für den zweiten Bauabschnitt der Straße vom Knotenpunkt „Kuks“ bis zur K1330 „Drohndorfer Straße“ werden weitere Finanzmittel in Höhe von 623.000 EURO benötigt. Inwieweit diese Mittel in kommende Finanzpläne aufgenommen werden können, kann frühestens bei den Haushaltsplanung 2022 diskutiert und entschieden werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss beschließt:

 

  1. Im Ortsteil Mehringen wird die Straßen „Alte Bahnhofstraße“ (von der „Angerstraße“ bis zur Kreuzung K1330 „Drohndorfer Straße“ grundhaft ausgebaut, einschließlich der Straßenentwässerung und –beleuchtung.
  2. Auf Grund der fehlenden Gesamtfinanzierung ist das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitte zu gliedern. Der erste Bauabschnitt ist zwischen der Angerstraße und dem Abzweig zum „Kuks“ und der zweite Bauabschnitt ist vom „Kuks“ bis zur K1330 „Drohndorfer Straße“.
  3. Der Realisierung des zweiten Bauabschnittes wird erst zugestimmt, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.
  4. Die Planungskosten aus dem Jahr 2019 werden entsprechend der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen“ in der zurzeit gültigen Fassung auf die Beitragspflichtigen umgelegt.