Sitzung: 17.02.2021 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0263/20
Die Stadt Aschersleben
beabsichtigt im Ortsteil Mehringen die „Alte Bahnhofstraße“ grundhaft
auszubauen. Der Ausbau dieser Straße erfolgt auf Grundlage der abgestimmten
Prioritätenliste und des geschlossenen Gebietsänderungsvertrages zwischen der
Stadt Aschersleben und der Ortschaft. Zusätzliche
Bedeutung hat das Projekt im Zusammenhang mit der vorhandenen Grundschuleinrichtung mit Kindergarten
im
Ortsteil Mehringen.
Die „Alte
Bahnhofstraße“ befindet sich am südlichen Rand der Gemeinde Mehringen. Sie
bindet am Beginn der Baustrecke an die ebenfalls auszubauende Angerstraße an.
Das Ende der Baustrecke stellt den Anschluss an die K1330, „Drohndorfer Straße“
dar. Der Anschluss an die K1330 erfolgt direkt an die Fahrbahn der Kreisstraße.
Bei der Straße handelt es sich um eine
Verkehrsanlage des innerörtlichen
Hauptverkehrsstraßennetzes. Auf Grund der vorhandenen Grundschule, Kindereinrichtung und des
Haltepunktes der Deutschen Bahn AG unterliegt die „Alte
Bahnhofstraße“ einer besonders starken Nutzung durch den ÖPNV.
Weiterhin sind ca. 200 m der Alten Bahnhofstraße unbefestigt, wodurch es in der Vergangenheit erforderlich wurde die parallel verlaufende befestigte Straße auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG zu pachten, damit es möglich ist die Schule, die Kindertagesstätte sowie den Bahnhof auch vom Ortsmitte aus und somit von beiden Seiten zu erreichen. Im Jahr 2018 wurde das Grundstück durch die Bahn AG verkauft. Die Stadt besitzt derzeit noch einen Nutzungsvertrag für die Umfahrung, der aber jährlich gekündigt werden kann. Im Rahmen des hier beabsichtigten grundhaften Ausbaus soll dieser Zustand geändert werden und die komplette Verkehrsanlage wieder auf öffentlichem Grundstück errichtet werden.
Der
Ausbau der Alten Bahnhofstraße wird notwendig, da der Zustandswert der Straße
sehr gering ist. Die Fahrbahn und die teilweise vorhandenen Gehwege weisen
zahlreiche Verdrückungen und Setzungen sowie erhebliche Mängel am Oberbau auf.
Die Befahrbarkeit der Alten Bahnhofstraße ist durch die Unebenheiten und
Spurrillen schlecht. Eine durchgängige Befahrbarkeit der „Alten Bahnhofstraße“
ist aufgrund des teilweise unbefestigten Fahrbahnabschnittes momentan nicht
möglich. Die Fahrbahn kann die Anforderungen an die Verkehrssicherheit nicht
mehr erfüllen. Eine funktions- und leistungsfähige Regenwasser-kanalisation
fehlt. Unebenheiten in der Straßenoberfläche führen hier zur Bildung von Wasser-ansammlungen.
Das daraus resultierende Spritzwasser beeinträchtigt Radfahrer und Fußgänger.
Die
angrenzenden Gehwegoberflächen sind uneben und in einem schlechten Zustand,
sodass eine sichere Nutzung durch die Fußgänger ebenfalls nicht gegeben ist.
Der Ausbau der
Fahrbahn soll in etwa auf der alten Trassenführung erfolgen. Die geplante
Fahrbahnbreite von 5,50 m wurde im Vorfeld der Planung festgelegt. Die sich
daran anschließenden Nebenanlagen werden durch einen Betonhochbord von der
Fahrbahn abgetrennt.
Die
nördlichen Nebenanlagen werden als Gehwege mit Breiten von 1,50 m bis 2,50 m
aus-gebildet und dienen der fußläufigen Erschließung der einzelnen Grundstücke
sowie des Schul-gebäudes, des Kindergartens und des Haltepunktes der Deutsche
Bahn AG. Im Bereich vom Beginn der Baustrecke bis zur Bushaltestelle an der
Schule soll der Gehweg nach Möglichkeit eine Breite von 2,50 m erhalten. Kann
die Breite von 2,50 m nicht gewährleistet werden, wird der Gehweg bis zur
Grundstücksgrenze ausgebaut. Ab der Bushaltestelle an der Schule bis zum Ende
der Baustrecke erhält der Gehweg durchgehend eine Breite von 1,50 m.
Entlang
der „Alten Bahnhofstraße“ werden 3 Bushaltestellen angeordnet, zwei auf der
nördlichen Fahrbahnseite und eine auf der südlichen Fahrbahnseite. Auf der nördlichen
Fahrbahnseite befinden sich die Haltestellen einmal am Beginn der Baustrecke
und einmal im Bereich der Schule. Auf der südlichen Fahrbahnseite wird die
Haltestelle ebenfalls im Bereich des Schulgeländes angeordnet. Alle drei
Haltestellen werden als Bushaltestellen am Fahrbahnrand ausgebildet. Die
Haltestelle am Beginn der Baustrecke kann aufgrund der engen örtlichen
Verhältnisse kein Wartehäuschen erhalten. Die Haltestellen im Bereich des
Schulgeländes erhalten Aufstellflächen und jeweils ein Wartehäuschen.
Weiterhin
werden in der Alten Bahnhofstraße zur Verkehrsberuhigung zwei
Plateaupflasterungen mit einer Länge von 15,00 m und einer Breite von 4,50 m im
Bereich zwischen dem Beginn der Baustrecke und der Schulstraße vorgesehen. Die
Plateaupflasterungen werden mit Rampensteinen eingefasst.
Im Bereich vor
der Grundschule werden auf der nördlichen Fahrbahnseite ca. 9 gepflasterte
Längsstellplätze mit einer Breite von 2,00 m angeordnet.
Das anfallende
Oberflächenwasser der „Alten Bahnhofstraße“ wird bis zum Knotenpunkt am „Kuks“
über neu zu setzende Regenabläufe entwässert. Der Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung der Stadt wird im Zuge des Straßenausbaus die Schmutz und
Regenwasserkanäle neu errichten und unter anderem damit das Gebäude der
Grundschule und des Kindergartens an die zentrale öffentliche
Schmutzwasserentsorgung anschließen.
Entlang der
Verkehrsanlage sind Straßenleuchten vorhanden, diese bleiben auch erhalten.
Fehlende bzw. defekte Straßenleuchten auf der Baustrecke werden ersetzt.
Die Planungskosten, die bis zum 31.12.2019, für die im
Zusammenhang mit dem Straßenbau notwendige Verbesserung angefallen sind, werden
enstprechend der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den
Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen für die Ortschaft Mehringen (Straßenausbaubeitragssatzung)
umgelegt.
Am 15.12.2020 wurde durch den Landtag von Sachsen Anhalt
die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2020
beschlossen. Somit können keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge ab 2020 erhoben
werden.
Die Gemeinden erhalten ab dem Jahr 2022 einen
Mehrbelastungsausgleich zum Ausgleich dafür, dass sie die wiederkehrenden
Beiträge nicht mehr erheben dürfen.
Die Landesregierung wird durch noch zu erlassende Verordnungen die
Gewährung des Mehrausgleiches näher regeln, sowie die zuständige
Verwaltungsbehörde bestimmen.
Die Kosten (Stand 08.12.2020) betragen nach
vorläufiger Berechnung 1.964.000 EURO für den
Straßenbau, den Anteil an der öffentlichen Entwässerung, der Straßenbeleuchtung
sowie die Planungs- und Nebenkosten.
Im Finanzplan 2021/2022 ist die Investition nur mit
einer Investitionssumme von 1.341.000 EURO dargestellt. Die Finanzierung des
gesamten Vorhabens ist damit vollständig abgesichert. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen
das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitte zu teilen und damit den Weg frei für die
Realisierung des ersten Bauabschnittes zwischen der Angerstraße und dem Abzweig
zum „Kuks“ zu machen.
Für den zweiten Bauabschnitt der Straße vom
Knotenpunkt „Kuks“ bis zur K1330
„Drohndorfer Straße“ werden weitere Finanzmittel in Höhe von 623.000 EURO benötigt.
Inwieweit diese Mittel in kommende Finanzpläne aufgenommen werden können, kann
frühestens bei den Haushaltsplanung 2022 diskutiert und entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungs- und
Wirtschaftsausschuss beschließt:
- Im Ortsteil Mehringen wird die Straßen „Alte
Bahnhofstraße“ (von der „Angerstraße“ bis zur Kreuzung K1330 „Drohndorfer Straße“ grundhaft
ausgebaut, einschließlich der Straßenentwässerung und –beleuchtung.
- Auf Grund der fehlenden Gesamtfinanzierung ist
das Bauvorhaben in zwei Bauabschnitte zu gliedern. Der erste Bauabschnitt
ist zwischen der Angerstraße und dem Abzweig zum „Kuks“ und der zweite
Bauabschnitt ist vom „Kuks“ bis zur K1330
„Drohndorfer Straße“.
- Der Realisierung des zweiten Bauabschnittes
wird erst zugestimmt, wenn die Finanzierung sichergestellt ist.
- Die Planungskosten aus dem Jahr 2019 werden
entsprechend der „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für
den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen“ in
der zurzeit gültigen Fassung auf die Beitragspflichtigen umgelegt.