Zielstellung

 

Durch die Betrachtung und Analyse der derzeitigen Situation der Innenstadt und Erarbeitung einer Gesamtstrategie sollen bestmögliche, durchgreifende Lösungen zur weiteren Entwicklung des Stadtzentrums von Aschersleben gefunden werden.

 

Die Innenstadt präsentiert sich derzeit auf einem relativ hohen Niveau und sollte ihre Attraktivität, sprich Einkaufsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Angebot (Branchenmix), bewahren. Um Abwärtstendenzen in diesem Bereich effektiv entgegenzuwirken, war zu klären, welche Funktionen die Aschersleber Innenstadt zukünftig erfüllen soll und welche wirkungsvollen Maßnahmen dahin führen. Deshalb wurden auch Vertreter der Kaufmannsgilde gebeten, bei den Abstimmungsrunden dabei zu sein.

 

Ein wichtiges Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt für Bewohner und Besucher so hoch wie möglich zu halten, von der auch der Einzelhandel profitiert. Demgegenüber steht u. a. der Durchgangsverkehr, der diesem Ziel entgegenwirkt. Daher bestand eine Aufgabe darin, ein alternatives Verkehrskonzept zu entwickeln und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man mit relativ geringem Kostenaufwand die formulierten Entwicklungsziele erreichen kann.

 

Eine weitere Aufgabe bestand in der Betrachtung der Situation aus mehreren Blickwinkeln, um herauszufinden, welche Anforderungen einzelner Funktionen der Innenstadt oder einzelner Zielgruppen sich ergänzen oder möglicherweise sogar widersprechen bzw. sich gegenseitig ausschließen.

 

Neben einem Grundsatzpapier sollten am Ende der Gespräche auch erste konkrete Maßnahmen festgelegt werden, um die gesteckten Ziele schrittweise erreichen zu können.

 

 

Ergebnis

 

In drei gemeinsamen Abstimmungsrunden wurden im letzten halben Jahr Ideen und Lösungsansätze zusammengetragen, die in der beiliegenden Strategie zur Innenstadtentwicklung zusammengefasst wurden.

 

Enthalten sind u. a. folgende Bausteine der Verkehrsentwicklung, welche z. T. schon mit ersten konkreten Maßnahmen untersetzt wurden:

-        die Überprüfung des Verkehrsleitsystems

-        die Überarbeitung der Parkraumbewirtschaftung

-        die Schaffung von Ausweichparkplätzen vor den großen Baumaßnahmen auf bisherigen innerstädtischen Brachen

-        die Neugestaltung des Bereichs Vorderbreite/Hinterbreite

-        die Verbesserung der Radwegeverknüpfung

-        die Entschleunigung der Breiten Straße

-        die Intensivierung der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr, „Blitzer“)

 

Es wurden jedoch auch Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sich vorrangig an Händler, Gewerbetreibende und Kulturschaffende richten, und die durch die Stadtverwaltung nicht „angeordnet“ oder selbst umgesetzt werden können.

 

An den Abstimmungsrunden nahmen neben der Stadtratsvorsitzenden Vertreter aller Fraktionen des Stadtrates teil sowie Vertreter der Kaufmannsgilde und Beschäftigte der Verwaltung.

 

Im Rahmen dieser Strategie wurden auch die folgenden Fraktionsanträge mit berücksichtigt:

-        A/0026/2020 Schaffung einer Fußgängerzone mit Nutzung von Radfahrern in der Innenstadt der Kernstadt Aschersleben

-        A/0027/2020 Überprüfung und Überarbeitung des Parkleitsystems der Kernstadt Aschersleben

-        A/0049/2020 Erneuerung der Parkplatzausschilderung der öffentlichen Parkplätze im Stadtzentrum

 

Die beiliegende Strategie zur Innenstadtentwicklung macht darüber hinaus deutlich, dass es viele Ansätze und Einzelmaßnahmen gibt, die sinnvoll aufeinander abgestimmt werden müssen, um gleichsam wie Puzzleteile am Ende ein stimmiges Bild zu ergeben und durch gemeinsames Handeln aller Akteure die Attraktivität der Aschersleber Innenstadt zu erhalten und weiterentwickeln zu können. Über allem stehen die Begriffe Qualität und Nachhaltigkeit. Wir sollten alle gemeinsam die Dinge in Angriff nehmen, die diesen Leitbegriffen dienen und alles unterlassen, was diesem entgegensteht.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.   die in der Anlage dargestellte Strategie zur Innenstadtentwicklung 

2.   künftige Maßnahmen und Initiativen vor ihrer geplanten Ausführung dahingehend zu prüfen, ob sie der Umsetzung der Strategie dienen und auf Qualität und Nachhaltigkeit ausgerichtet sind       

3.   Maßnahmen, die dem Beschlusspunkt 2 entgegenstehen, zu unterlassen oder zumindest nicht aus Mitteln des städtischen Haushaltes zu finanzieren.