Sitzung: 03.02.2021 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0254/20
Zielstellung
Durch
die Betrachtung und Analyse der derzeitigen Situation der Innenstadt und
Erarbeitung einer Gesamtstrategie sollen bestmögliche, durchgreifende Lösungen
zur weiteren Entwicklung des Stadtzentrums von Aschersleben gefunden werden.
Die
Innenstadt präsentiert sich derzeit auf einem relativ hohen Niveau und sollte
ihre Attraktivität, sprich Einkaufsmöglichkeiten mit einem vielfältigen Angebot
(Branchenmix), bewahren. Um Abwärtstendenzen in diesem Bereich effektiv
entgegenzuwirken, war zu klären, welche Funktionen die Aschersleber Innenstadt
zukünftig erfüllen soll und welche wirkungsvollen Maßnahmen dahin führen.
Deshalb wurden auch Vertreter der Kaufmannsgilde gebeten, bei den
Abstimmungsrunden dabei zu sein.
Ein
wichtiges Ziel aus Sicht der Verwaltung ist es, die Aufenthaltsqualität in der
Innenstadt für Bewohner und Besucher so hoch wie möglich zu halten, von der
auch der Einzelhandel profitiert. Demgegenüber steht u. a. der
Durchgangsverkehr, der diesem Ziel entgegenwirkt. Daher bestand eine Aufgabe darin,
ein alternatives Verkehrskonzept zu entwickeln und Möglichkeiten aufzuzeigen,
wie man mit relativ geringem Kostenaufwand die formulierten Entwicklungsziele
erreichen kann.
Eine
weitere Aufgabe bestand in der Betrachtung der Situation aus mehreren Blickwinkeln,
um herauszufinden, welche Anforderungen einzelner Funktionen der Innenstadt
oder einzelner Zielgruppen sich ergänzen oder möglicherweise sogar
widersprechen bzw. sich gegenseitig ausschließen.
Neben
einem Grundsatzpapier sollten am Ende der Gespräche auch erste konkrete
Maßnahmen festgelegt werden, um die gesteckten Ziele schrittweise erreichen zu
können.
Ergebnis
In
drei gemeinsamen Abstimmungsrunden wurden im letzten halben Jahr Ideen und
Lösungsansätze zusammengetragen, die in der beiliegenden Strategie zur
Innenstadtentwicklung zusammengefasst wurden.
Enthalten
sind u. a. folgende Bausteine der Verkehrsentwicklung, welche z. T. schon mit
ersten konkreten Maßnahmen untersetzt wurden:
-
die
Überprüfung des Verkehrsleitsystems
-
die
Überarbeitung der Parkraumbewirtschaftung
-
die
Schaffung von Ausweichparkplätzen vor den großen Baumaßnahmen auf
bisherigen innerstädtischen Brachen
-
die
Neugestaltung des Bereichs Vorderbreite/Hinterbreite
-
die
Verbesserung der Radwegeverknüpfung
-
die
Entschleunigung der Breiten Straße
-
die
Intensivierung der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr, „Blitzer“)
Es
wurden jedoch auch Empfehlungen für Maßnahmen ausgesprochen, die sich vorrangig
an Händler, Gewerbetreibende und Kulturschaffende richten, und die durch die
Stadtverwaltung nicht „angeordnet“ oder selbst umgesetzt werden können.
An
den Abstimmungsrunden nahmen neben der Stadtratsvorsitzenden Vertreter aller Fraktionen
des Stadtrates teil sowie Vertreter der Kaufmannsgilde und Beschäftigte der
Verwaltung.
Im
Rahmen dieser Strategie wurden auch die folgenden Fraktionsanträge mit
berücksichtigt:
-
A/0026/2020
Schaffung einer Fußgängerzone mit Nutzung von Radfahrern in der Innenstadt der
Kernstadt Aschersleben
-
A/0027/2020
Überprüfung und Überarbeitung des Parkleitsystems der Kernstadt Aschersleben
-
A/0049/2020
Erneuerung der Parkplatzausschilderung der öffentlichen Parkplätze im
Stadtzentrum
Die
beiliegende Strategie zur Innenstadtentwicklung macht darüber hinaus deutlich,
dass es viele Ansätze und Einzelmaßnahmen gibt, die sinnvoll aufeinander
abgestimmt werden müssen, um gleichsam wie Puzzleteile am Ende ein stimmiges
Bild zu ergeben und durch gemeinsames Handeln aller Akteure die Attraktivität
der Aschersleber Innenstadt zu erhalten und weiterentwickeln zu können. Über
allem stehen die Begriffe Qualität und Nachhaltigkeit. Wir sollten alle
gemeinsam die Dinge in Angriff nehmen, die diesen Leitbegriffen dienen und
alles unterlassen, was diesem entgegensteht.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. die in der Anlage
dargestellte Strategie zur Innenstadtentwicklung
2. künftige Maßnahmen
und Initiativen vor ihrer geplanten Ausführung dahingehend zu prüfen, ob sie
der Umsetzung der Strategie dienen und auf Qualität und Nachhaltigkeit
ausgerichtet sind
3. Maßnahmen, die dem
Beschlusspunkt 2 entgegenstehen, zu unterlassen oder zumindest nicht aus
Mitteln des städtischen Haushaltes zu finanzieren.