Sitzung: 22.12.2020 Stadtrat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: /, Enthaltungen: 2
Vorlage: VII/0255/20
Gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA)
gibt sich der Stadtrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung
zur Regelung der inneren Angelegenheiten.
Mit Gesetz vom 02. 11. 2020 hat der Landesgesetzgeber die Regelung des §
56 a KVG LSA über Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen geschaffen.
Danach können zur Sicherstellung der Beratungen und Abstimmungen
notwendige Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse als Videokonferenz
durchgeführt werden.
Gemäß § 56 a Abs. 2 Satz 2 KVG LSA ist das Nähere zur Durchführung der
Videokonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.
Dem soll mit der hier vorgelegten 2. Änderung der Geschäftsordnung
Rechnung getragen werden. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Text entspricht
dem mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Muster des Städte-
und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
die in der Anlage 1 beigefügte 2.
Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine
Ausschüsse.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
die
in der Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat
der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.
Abstimmung
zur Vorlage: 27 Ja / Nein 2 Enthaltungen
Beschluss-Nr.:
217/20