Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: /, Enthaltungen: 2

Gemäß § 59 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) gibt sich der Stadtrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung zur Regelung der inneren Angelegenheiten.

 

Mit Gesetz vom 02. 11. 2020 hat der Landesgesetzgeber die Regelung des § 56 a KVG LSA über Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen geschaffen.

 

Danach können zur Sicherstellung der Beratungen und Abstimmungen notwendige Sitzungen der Vertretung und ihrer Ausschüsse als Videokonferenz durchgeführt werden.

 

Gemäß § 56 a Abs. 2 Satz 2 KVG LSA ist das Nähere zur Durchführung der Videokonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.

 

Dem soll mit der hier vorgelegten 2. Änderung der Geschäftsordnung Rechnung getragen werden. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Text entspricht dem mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Muster des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

die in der Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

die in der Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Aschersleben und seine Ausschüsse.

 

Abstimmung zur Vorlage: 27 Ja   / Nein   2 Enthaltungen

                                               

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 217/20