Die Stadt Aschersleben erhält nach dem Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Corona-Pandemie (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt – GewStAusgleichsG LSA) vom 21. 10. 2020 (GVBl. LSA 2020, S. 604) Gewerbesteuerausgleichszuweisungen von voraussichtlich insgesamt 1.367.000 Euro. Die Festsetzung erfolgt lt. § 2 des vorgenannten Gesetzes zum 10. 12. 2020. Die Information hierzu erfolgte mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 06. 11. 2020 (vgl. Anlage).

 

Die Gemeinden, bei denen eine Unterschreitung des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer im ersten bis dritten Quartal des Jahres 2020 im Vergleich zum Durchschnitt des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer in den ersten bis dritten Quartalen der Jahre 2017 bis 2019 zu verzeichnen ist, erhalten einen pauschalen Ausgleich für die im Jahr 2020 zu erwartenden Ausfälle.

 

Aschersleben erwartet einen pauschalen Ausgleich in Höhe von voraussichtlich 1.367.000 Euro, der wie folgt zum Einsatz kommen soll, um Maßnahmen, die aufgrund der für das Jahr 2020 zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle nicht durchgeführt werden konnten, doch noch durchführen zu können.

 

 

1.      Haushaltskonsolidierung in Höhe von 1.000.000 Euro

 

Der Betrag von voraussichtlich 1.000.000 Euro wird zur Verbesserung des Jahresrechnungsergebnisses eingesetzt. Ein ausgeglichenes Finanzrechnungsergebnis ist mit diesen finanziellen Mitteln aus heutiger Sicht möglich.

 

2.      Da die Stadt Aschersleben auch im Jahr 2020 sparsam gewirtschaftet hat und notwendige überplanmäßige Aufwendungen (wie z.B. die im Vergleich zum Haushaltsplan 2020 höhere Kreisumlagezahlung oder die Kosten für die Kindertagesstätten) aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet hat, hat die Stadt Aschersleben Spielraum, um coronabedingte Härten bei Teilen der Stadtbevölkerung auszugleichen.

 

Aus Sicht des Oberbürgermeisters und der Verwaltung betrifft dies Investitionen in Lüftungstechnik (um den Virenbefall in Schulen, Kindertagesstätten, Büroräumen, Sporthallen und Kultur- und Freizeiteinrichtungen drastisch zu reduzieren) und finanzielle Unterstützung für Sportvereine sowie für kulturelle und soziale Zwecke.

 

1.       


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

I.                    Unter der Maßgabe, dass die Stadt Aschersleben für das Jahr 2020 Gewerbesteuerausgleichzuweisungen in Höhe von 1.367.000 Euro erhält, sind diese wie folgt einzusetzen:

 

1.      Für die Haushaltskonsolidierung 1.000.000 Euro.

 

2.      Für die Beschaffung von Lüftungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Büro- und Verwaltungsräume, Sporthallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die sich im Eigentum und Trägerschaft der Stadt Aschersleben befinden in Höhe von …………….Euro.

 

3.      Unterstützung von Sportvereinen der Stadt Aschersleben, die Mitglied im Kreissportbund sind, als pauschale Zuweisungen in Höhe von bis zu ………….Euro.

 

4.      Unterstützung von Kulturvereinen zur strukturellen Anpassung an die coronabedingten Folgen in Höhe von bis zu …………..Euro.

 

5.      Unterstützung von sozialen Vereinen sowie den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von bis zu …………..Euro.

 

II.                  Die Förderung für die Punkte 3 bis 5 erfolgt in Anlehnung an die bestehende Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben vom 01.01.2016.

 

III.                Die im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel für die Punkte 2 bis 5 sind entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

I.                    Unter der Maßgabe, dass die Stadt Aschersleben für das Jahr 2020 Gewerbesteuerausgleichzuweisungen in Höhe von 1.367.000 Euro erhält, sind diese wie folgt einzusetzen:

 

1.      Für die Haushaltskonsolidierung 1.000.000 Euro.

 

2.      Für die Beschaffung von Lüftungsanlagen für Schulen, Kindertagesstätten, Büro- und Verwaltungsräume, Sporthallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die sich im Eigentum und Trägerschaft der Stadt Aschersleben befinden i. H. v. 65.000 Euro.

 

3.      Unterstützung von Sportvereinen der Stadt Aschersleben, die Mitglied im Kreissportbund sind, als pauschale Zuweisungen in Höhe von bis zu 60.000 Euro.

 

4.      Unterstützung von Kulturvereinen zur strukturellen Anpassung an die coronabedingten Folgen in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

 

5.      Für die im Bestehornhaus anfallenden Betriebskosten und Investitionen i. H. v. 70.000 €.

 

6.      Für die im Ballhaus anfallenden Betriebskosten und Investitionen i. H. v. 70.000 €.

 

7.      Unterstützung der Speisekammer in Höhe von 2.000 Euro.

 

II.                  Die Förderung für die Punkte 3 und 4 erfolgt in Anlehnung an die bestehende Förderrichtlinie der Stadt Aschersleben vom 01.01.2016.

 

III.                Die im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr verausgabten Haushaltsmittel für die Punkte 2 bis 7 sind entsprechend den Regelungen des § 19 KomHVO LSA in das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen.

 

                                                                                                           

 

Abstimmung zur Vorlage mit der Änderung

gemäß Änderungsantrag Nr. VII/0252/20/5: - mehrheitlich bestätigt -

 

Beschluss-Nr.: 189/20