Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des
Kameraden Holger Hoffmann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen Ortswehrleiters
Holger Hoffmann am 31.10.2020 ausgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Holger Hoffmann in seiner Funktion als Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Neu Königsaue durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Seit dem 01.11.2020 übt der Kamerad Holger Hoffmann diese Funktion im Rahmen
der Beauftragung aus.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann aus
fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Neu Königsaue mit Wirkung ab 01.01.2021
für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden
Holger Hoffmann, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Neu Königsaue mit Wirkung ab 01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
187/20