Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen Ortswehrleiters Holger Hoffmann am 31.10.2020 ausgelaufen ist.

 

Nach erfolgter Wahl wurde der Kamerad Holger Hoffmann in seiner Funktion als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Neu Königsaue durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.11.2020 übt der Kamerad Holger Hoffmann diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Neu Königsaue mit Wirkung ab  01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Holger Hoffmann, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Neu Königsaue mit Wirkung ab  01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 187/20