Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung der
Kameraden Maik Klimke und Markus Selent unter Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufungen des bisherigen
Ortswehrleiters Kamerad Karl-Heinz Leidenroth und des stellvertetenden
Ortswehrleiters Maik Klimke am 31.12.2020 auslaufen.
Nach erfolgter Wahl
wurden die Kameraden Maik Klimke und Markus Selent in ihren Funktionen als
Ortswehrleiter bzw. stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr
Freckleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Maik Klimke und Markus
Selent aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Maik Klimke, unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Markus
Selent, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben mit Wirkung
ab 01.01.2021 für die Dauer von 6
Jahren.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Maik
Klimke, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
Ortswehrleiter und des Kameraden Markus Selent, unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der
Ortsfeuerwehr Freckleben mit Wirkung ab
01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
186/20