Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Ernennung der Kameraden Maik Klimke und Markus Selent unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter wird erforderlich, da die Berufungen des bisherigen Ortswehrleiters Kamerad Karl-Heinz Leidenroth und des stellvertetenden Ortswehrleiters Maik Klimke am 31.12.2020 auslaufen.

 

Nach erfolgter Wahl wurden die Kameraden Maik Klimke und Markus Selent in ihren Funktionen als Ortswehrleiter bzw. stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben durch die Kameraden der Einsatzabteilung bestätigt.

 

Gemäß § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der Kreisbrandmeister anzuhören.

Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung der Kameraden Maik Klimke und Markus Selent aus fachlicher Sicht bereits zugestimmt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Maik Klimke, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Markus Selent, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben mit Wirkung ab  01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Maik Klimke, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Ortswehrleiter und des Kameraden Markus Selent, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Freckleben mit Wirkung ab  01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 186/20