Gemäß
§ 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt (BrschGLSA) sind die Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter von
den Mitgliedern im Einsatzdienst des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches
vorzuschlagen und durch den Träger der Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in
das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Die Ernennung des
Kameraden Norman Kinne unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter
wird erforderlich, da die Berufung des bisherigen stellvertretenden Ortswehrleiters
Norman Kinne am 31.10.2020 ausgelaufen ist.
Nach erfolgter Wahl wurde
der Kamerad Norman Kinne in seiner Funktion als stellvertretender
Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt durch die Kameraden der
Einsatzabteilung bestätigt. Seit dem 01.11.2020 übt der Kamerad Norman Kinne
diese Funktion im Rahmen der Beauftragung aus.
Gemäß § 15 Abs. 3
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz LSA ist vor der Ernennung der
Kreisbrandmeister anzuhören.
Seitens des
Kreisbrandmeisters wurde der Ernennung des Kameraden Norman Kinne aus
fachlicher Sicht bereits zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner
heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Norman Kinne, unter Berufung in
das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Ortswehrleiter
der Ortsfeuerwehr Schackstedt mit Wirkung ab
01.01.2021 für die Dauer von 6 Jahren.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden
Norman Kinne, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Schackstedt mit Wirkung
ab 01.01.2021 für die Dauer von 6
Jahren.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
185/20