Beschluss: ungeändert beschlossen

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.11.2018 (Vorlage VI/0596/18) wurde gemäß § 67 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben, Herr Michael Schneidewind, Dezernent des Dezernates I „Service“ ab dem 01.01.2019 und bis auf Widerruf als erster Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 KVG LSA kann die Vertretung aus dem Kreis der Beschäftigten weitere Vertreter des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall wählen. Dabei ist unter Beachtung der Regelung in § 67 Abs. 2 KVG LSA die Reihenfolge der Vertreter festzulegen.

 

Frau Julia Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ soll ab dem 01.01.2021 als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden, um die bestehende Vertretungsregelung auf eine breitere Basis zu stellen und um für den Fall der Verhinderung des ersten Vertreters des Oberbürgermeisters, Herrn Schneidewind, uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben.

 

Weiter kann Frau Rippich nur als vom Stadtrat gewählte Vertreterin des Oberbürgermeisters im Regionalausschuss und in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg ihren Sachverstand zum Wohle der Stadt Aschersleben in Vertretung des Oberbürgermeisters einbringen.

 

Frau Rippich hat bereits im Auftrag und in Vollmacht vielfältige Aufgaben des Oberbürgermeisters zur vollsten Zufriedenheit wahrgenommen.

 

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau Julia Rippich bis auf Widerruf, als zweite Stellvertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ wird ab dem 01.01.2021 und bis auf Widerruf als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt.