Gemäß § 67 Abs. 3 KVG LSA kann die
Vertretung aus dem Kreis der Beschäftigten weitere Vertreter des
Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall wählen. Dabei ist unter Beachtung
der Regelung in § 67 Abs. 2 KVG LSA die Reihenfolge der Vertreter festzulegen.
Frau Julia Rippich, Dezernentin des
Dezernates III „Stadtentwicklung“ soll ab dem 01.01.2021 als zweite Vertreterin
des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall gewählt werden, um die
bestehende Vertretungsregelung auf eine breitere Basis zu stellen und um für
den Fall der Verhinderung des ersten Vertreters des Oberbürgermeisters, Herrn
Schneidewind, uneingeschränkt handlungsfähig zu bleiben.
Weiter kann Frau Rippich nur als vom
Stadtrat gewählte Vertreterin des Oberbürgermeisters im Regionalausschuss und
in der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg ihren
Sachverstand zum Wohle der Stadt Aschersleben in Vertretung des
Oberbürgermeisters einbringen.
Frau Rippich hat bereits im Auftrag
und in Vollmacht vielfältige Aufgaben des Oberbürgermeisters zur vollsten
Zufriedenheit wahrgenommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, Frau
Julia Rippich bis auf Widerruf, als zweite Stellvertreterin des
Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Frau Rippich, Dezernentin des Dezernates III „Stadtentwicklung“ wird ab dem
01.01.2021 und bis auf Widerruf als zweite Vertreterin des Oberbürgermeisters
für den Verhinderungsfall gewählt.