Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Energiewende gehört zu den wichtigsten Zielen sowohl auf bundes- als auch auf landespolitischer Ebene. In den vergangenen Jahren haben sich diese Ziele einer nachhaltigen Energie-, Klima und Umweltpolitik maßgebend gewandelt und eine stärkere Bedeutung bekommen. Der Schutz des Klimas ist zu einer zentralen Herausforderung unserer Gesellschaft geworden, bei der es insbesondere um eine massive Steigerung der Energieeffizienz und um die Substitution fossiler Brennstoffe durch erneuerbare Energien geht.

Regenerativen Energien wie solare Energie bildet hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen verstärkt genutzt werden.

Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar (TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.

Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 19 südlich der Drohndorfer Landstraße und westlich der Straße „An der neuen Siedlung“ in Freckleben, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage genutzt werden kann.

Für diesen Standort hat die Sybac Solar GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Für das Gebiet der Gemarkung Freckleben Flur 4 Teilstück des Flurstück 556 und eines Teilstückes des Flurstückes 554 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet – PV-Anlage An der neuen Siedlung“ aufgestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden durch Ackerland, im Osten durch die Drohndorfer Landstraße, im Süden durch die Wohnbebauung An der neuen Siedlung und im Westen durch Ackerland begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 2,02ha.

 

  1. Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt soll mit der Sybac Solar GmbH der städtebauliche Vertrag gemäß Anlage 4 abgeschlossen werden.