Sitzung: 23.11.2020 Ortschaftsrat Freckleben
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0214/20
Regenerativen Energien wie solare Energie bildet
hierbei eine tragende Säule der künftigen Energieversorgung und sollen
verstärkt genutzt werden.
Die Stadt Aschersleben stellt gegenwärtig den
sachlichen Teilflächennutzungsplan regenerative Energien – Wind und Solar
(TFNP) als gesamträumliches Konzept auf.
Ein Standort dieses TFNP ist der Standort 19
südlich der Drohndorfer Landstraße und westlich der Straße „An der neuen
Siedlung“ in Freckleben, der für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
genutzt werden kann.
Für diesen Standort hat die
Sybac Solar GmbH aus Kehrig die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens
beantragt. Mit den vorbereitenden Schritten und Abstimmungsgesprächen hat sie
die Photovoltaikgesellschaft Halle UG (haftungsbeschränkt) beauftragt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt:
- Für das Gebiet der Gemarkung Freckleben
Flur 4 Teilstück des Flurstück 556 und eines Teilstückes des Flurstückes
554 soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 „Sondergebiet – PV-Anlage An der
neuen Siedlung“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im
Norden durch Ackerland, im Osten durch die Drohndorfer Landstraße, im Süden
durch die Wohnbebauung An der neuen Siedlung und im Westen durch Ackerland
begrenzt.
Die überplante Fläche hat eine Größe von ca.
2,02ha.
- Zur
Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung
der Stadt soll mit der Sybac Solar GmbH der städtebauliche Vertrag gemäß
Anlage 4 abgeschlossen werden.