Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

Ø  Erfolgsplan

Ø  Vermögensplan

Ø  Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

 

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.281.800 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2021 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von    1.141.500 € zugestimmt.
  3. Die Erbringung von Eigenleistungen im Garten- und Landschaftsbau in Zusammenhang mit geplanten Investitionen wird in Höhe von bis zu 200.000 € festgesetzt.
  4. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2021 wird auf 250.000 € festgesetzt.