Sitzung: 18.11.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0168/20
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 38 %
Hauptgesellschafterin der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft
mbH Aschersleben. Weitere Gesellschafter sind die Stadt Seeland, die Stadt
Falkenstein/Harz und der Salzlandkreis.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“TAXON GmbH”, Zweigniederlassung Hettstedt.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
27. Juli 2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. In der
Aufsichtsratssitzung der ÖSEG mbH Aschersleben am 22. September 2020 wurde der
Jahresabschluss per 31.12.2019 ausführlich beraten und an die
Gesellschafterversammlung mit der Beschlussempfehlung weitergeleitet.
Zum Geschäftsjahr 2019:
Die ÖSEG mbH hat ähnlich wie im Vorjahr, auch im Berichtsjahr 2019 ein
negatives Jahresergebnis erwirtschaftet. Der Jahresfehlbetrag für 2019 beträgt
ca. 24 Tsd. EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag ca. 25 Tsd. EUR). Die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jedoch nicht gefährdet. Die liquiden
Mittel verringerten sich um 135 Tsd. EUR und betragen zum Bilanzstichtag noch 315 Tsd. EUR (im Vorjahr 450 Tsd. EUR).
Die realisierten Umsatzerlöse betragen 2019 rund 76,5 Prozent der Erlöse
des Jahres 2018. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Reduzierung der Umsatzerlöse
von 559 Tsd. EUR zu verzeichnen. Diese Reduzierung resultiert im Wesentlichen
aus der Beendigung des Bundesprogrammes "Soziale Teilhabe" (SOTA) per
31.12.2018.
Auch 2019 bewirtschaftete die ÖSEG mbH mit 47 Teilnehmern in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung 65 ehemals brachliegende
Gärten in verschiedenen Kleingartenanlagen in Aschersleben und umliegender
Kommunen.
Die Erträge werden nach wie vor, der Speisekammer Aschersleben und dem
Christopherusladen in Egeln zur Verfügung gestellt.
Im Durchschnitt des Jahres 2019 beschäftigte die ÖSEG mbH Aschersleben
309 Personen, davon 257 Personen (im Vorjahr 300 Personen) in
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.
Die wesentliche Ergebnisquelle der ÖSEG mbH stellen die Aufwandszuschüsse
dar, die sich 2019 auf 1,8 Mio. EUR verringert haben und nicht zu einer
100%igen Kostendeckung führten.
Wichtige Tätigkeitsfelder im vergangenen Geschäftsjahr waren:
Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt (Biotop- und
Feldgehölzpflege, Verbesserung der Umweltbedingungen in den Grabensystemen,
Neophytenbekämpfung),
Hausmeisterlicher Bereich,
Hilfe im sozialen Bereich (Kinder- und Jugendarbeit, Nähstube,
Speisekammer, Kleiderkammer, Schulbusbegleiter),
Ergänzende Tätigkeiten im infrastrukturellen Bereich
(z.B. Pflege- und Säuberungsarbeiten im Umfeld von Radwegen und Spielplätzen).
Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages um 24 Tsd.
EUR auf 473 Tsd. EUR (78,4 %) verringert, ist jedoch nach wie vor als sehr gut
einzustufen. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen bei der ÖSEG
mbH nicht.
Die Geschäftsführung der ÖSEG mbH stellt sich den neuen Anforderungen
stellen, geht jedoch davon aus, dass die Gesellschaft in den Folgejahren auch
auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und
der Geschäftsführung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine
Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „TAXON GmbH“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2019
der Ökologischen Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben wird
zur Kenntnis genommen.
2. Der Oberbürgermeister wird angewiesen,
in der Gesellschafterversammlung der Ökologischen Sanierungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Aschersleben folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates und des
Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2019 und
c) Beschluss zum Vortrag des Jahresfehlbetrages in Höhe von
23.909,13 EUR auf neue Rechnung.