Zur Gewährung von Zuwendungen zur Städtebauförderung wurde in den Städtebauförderungsrichtlinien (StäBauFRL) vom 25.11.2014 unter Abschnitt A Absatz 5 Buchstabe d) als Allgemeine Zuwendungsvoraussetzung festgelegt, dass die Gemeinde eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach dem Stand der Planung analog § 149 BauGB aufzustellen hat. Der Sinn und Zweck der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) besteht darin, einen Überblick über vergangene, gegenwärtige und zukünftige Einzelmaßnahmen unter Angabe sämtlicher Kosten, deren Finanzierung und des Durchführungszeitraumes der jeweiligen Einzelmaßnahme zu geben.

 

Für die bisher beantragten Fördermittel wurden dem Land jährlich eine Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht je Förderprogramm und –gebiet zum Fortführungsantrag beigefügt. Dieses Jahr findet seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalts in Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eine Überführung der bisherigen Fördergebiete in eine neue Programmstruktur statt. Das bisherige Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau-Ost wird im Wesentlichen durch das neue Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ abgelöst.

 

Mit dieser Überführung ist zur Beantragung von Fördermitteln eine aktuelle und erstmals auch beschlossene GKFÜ vorzulegen. Die Kosten wurden auf Basis der im Stadtentwicklungskonzept beschriebenen Defizite, von der Verwaltung, aufgestellt.

 

Konkrete Fördermittelanträge werden jährlich zu den vorgegebenen Fristen und auf Basis einer aktuellen Haushaltsplanung der Stadt an das Land gestellt. Fördermittelanträge privater können jederzeit bei der Stadt eingereicht werden. Gespräche sind rechtzeitig und mit dem gebotenen Vorlauf zu führen, um diese Anträge bei der Gesamtbeantragung der Stadt berücksichtigen zu können.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht dient lediglich der Bedarfsermittlung und ermöglicht Fördermittelanträge.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

-          die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für das Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, im derzeitigen Stadtumbaugebiet „BG VI Nord 1 – Königsauer Viertel“