Sitzung: 18.11.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0213/20
Zur
Gewährung von Zuwendungen zur Städtebauförderung wurde in den
Städtebauförderungsrichtlinien (StäBauFRL) vom 25.11.2014 unter Abschnitt A
Absatz 5 Buchstabe d) als Allgemeine Zuwendungsvoraussetzung festgelegt, dass
die Gemeinde eine Kosten- und Finanzierungsübersicht nach dem Stand der Planung
analog § 149 BauGB aufzustellen hat. Der Sinn und Zweck der Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht (GKFÜ) besteht darin, einen Überblick über vergangene,
gegenwärtige und zukünftige Einzelmaßnahmen unter Angabe sämtlicher Kosten,
deren Finanzierung und des Durchführungszeitraumes der jeweiligen
Einzelmaßnahme zu geben.
Für die
bisher beantragten Fördermittel wurden dem Land jährlich eine Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht je Förderprogramm und –gebiet zum Fortführungsantrag
beigefügt. Dieses Jahr findet seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes
Sachsen-Anhalts in Abstimmung mit dem Ministerium für Landesentwicklung und
Verkehr und dem Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat eine
Überführung der bisherigen Fördergebiete in eine neue Programmstruktur statt.
Das bisherige Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau-Ost wird im Wesentlichen
durch das neue Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung“ abgelöst.
Mit dieser
Überführung ist zur Beantragung von Fördermitteln eine aktuelle und erstmals
auch beschlossene GKFÜ vorzulegen. Die Kosten wurden auf Basis der im
Stadtentwicklungskonzept beschriebenen Defizite, von der Verwaltung,
aufgestellt.
Konkrete
Fördermittelanträge werden jährlich zu den vorgegebenen Fristen und auf Basis
einer aktuellen Haushaltsplanung der Stadt an das Land gestellt.
Fördermittelanträge privater können jederzeit bei der Stadt eingereicht werden.
Gespräche sind rechtzeitig und mit dem gebotenen Vorlauf zu führen, um diese
Anträge bei der Gesamtbeantragung der Stadt berücksichtigen zu können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht dient lediglich der
Bedarfsermittlung und ermöglicht Fördermittelanträge.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
-
die
Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht für das Förderprogramm „Wachstum und
nachhaltige Erneuerung“, im derzeitigen Stadtumbaugebiet „BG VI Nord 1 –
Königsauer Viertel“