Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der SV Rotation Aschersleben e. V. ist auf der Grundlage des Nutzungsvertrages vom 5. Juli 2013 Betreiber der Sportplatzanlage an der Wilsleber Chaussee. Mit der 2. Änderung dieses Vertrages hat der Verein zum 01. August 2019 auch den Betrieb des Kunstrasensportplatzes vom SV Lok übernommen. Um die ganzjährige Nutzung dieses Platzes zu ermöglichen ist eine Flutlichtanlage installiert. Teile dieser Anlage sind 25 Jahre alt. Dadurch entstehen hohe Betriebskosten. Auch die Reparaturkosten steigen jährlich durch die altersbedingte Störanfälligkeit. Darüber hinaus sind laut Angaben des Vereins Ersatzteile nur noch schwer zu beschaffen.

 

Gem. § 6 Abs. 1 des Nutzungsvertrages hat der Verein das Nutzungsobjekt im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Hierfür kann er Zuschüsse bei der Stadt beantragen.

Der Verein beantragt eine umfassende Reparatur der Flutlichtanlage. Hierzu sind 8.568,00 EUR erforderlich. Entsprechend teil B, Pkt. 5 der Förderrichtlinie können bauliche Maßnahmen mit bis zu 50% gefördert werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

 

Der SV Rotation Aschersleben e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 4.284,00 EUR für die Reparatur der Flutlichtanlage.


Beschluss:

 

Der Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt:

 

Der SV Rotation Aschersleben e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 4.284,00 EUR für die Reparatur der Flutlichtanlage.

 

Abstimmung zur Vorlage: 9 Ja   / 0 Nein   / 0 Enthaltung

                                                                                                Beschluss-Nr.: 176/20