Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.      Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 30.09.2020 einen Betrag in Höhe von 2.200 Euro überwiesen. Die Mittel werden zur Unterstützung der Kreativwerkstatt eingesetzt, u.a. zur Beschaffung von Arbeitsmaterialien aber auch zur Finanzierung von Honorarkräften der Arbeitsgemeinschaften.

2.      Die Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am 08.10.2020 einen Betrag in Höhe von 1.250 Euro überwiesen. Mit dem Geld soll der Kauf einer Kniehebelpresse für die Kreativwerkstatt finanziert werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

1.      die Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 2.200 Euro für die Kreativwerkstatt.

2.      die Annahme der Spende von der Salzlandsparkasse in Höhe von 1.250 Euro zum Erwerb einer Kniehebelpresse für die Kreativwerkstat.