Sitzung: 28.10.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VII/0222/20
Für das Beitragsjahr 2020 fallen
wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die Baumaßnahme „Angerstraße“ an.
Entsprechend des Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich, dass der
Beitragssatz noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden muss.
Sollte auf Grund der Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des
maßgeblichen Aufwandes bis zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig
sein, darf für den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine
sachgerechte Prognose zu dessen voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur
Festlegung des Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2020 der Satzung der
Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau
der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Mehringen.