Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: 1

Im § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr (MindAusrVO-FF) vom 13. Juli 2009 wird den Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger der Freiwilligen Feuerwehren die Aufgabe gestellt, die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funktionen durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. Anhand dieser Risikoanalyse stellt die Stadt den Bedarf für den abwehrenden Brandschutz und die Hilfeleistung (Brandschutzbedarf) fest. Die Risikoanalyse ist regelmäßig zu überprüfen und anlassbezogen fortzuschreiben.

 

Die 1. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans, mit Stand vom 26.01.2016, wurde in der Stadtratssitzung am 30.03.2016 (Vorlage Nr. VI/0258/16) beschlossen und ist seither gültig. Da zwischenzeitlich einige Veränderungen in der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben eingetreten sind und eine turnusmäßige Fortschreibung ohnehin vorzunehmen ist, war die bestehende Risikoanalyse zu überprüfen und entsprechend fortzuschreiben.

 

Für die Erstellung der 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und der Erarbeitung des Brandschutzbedarfs für die Stadt Aschersleben wurde die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig beauftragt.

 

Nachdem der erste Vorentwurf zur 2. Fortschreibung der Risikoanalyse unter Einbeziehung der Stellungnahmen der Ortsfeuerwehren vorlag, wurde dieser zunächst durch die Verwaltung und den Stadtwehrleiter geprüft. Eine abschließende Vorstellung des Entwurfs erfolgte dann unter Beteiligung aller Ortsfeuerwehren im Rahmen einer durch die beauftragte Firma durchgeführten Präsentationsveranstaltung im Feuerwehrhaus Aschersleben.

 

Damit hatten die Vertreter aller Ortsfeuerwehren nochmals die Möglichkeit, ihre Hinweise und Anregungen darzulegen. Nach einer vorgenommenen fachlichen Bewertung durch die Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig wurden alle Hinweise abgeprüft und entsprechend verarbeitet.

 

Zudem wurde bei der jetzigen Fortschreibung dem Thema Löschwasserversorgung ein höherer Stellenwert beigemessen, indem ein Löschwasserkonzept mit eingearbeitet wurde. Somit werden in dieser 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans relativ konkrete Aussagen für zukünftige Investitionen im Bereich der Löschwasserversorgung getroffen, um den abwehrenden Brandschutz im Stadtgebiet Aschersleben mit seinen Ortschaften langfristig sicherzustellen.

 

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 MindAusrVO-FF sind die Risikoanalyse und der Brandschutzbedarfsplan der Kommunalaufsicht zur fachlichen Stellungnahme vorzulegen. Dies erfolgte mit der Übergabe des Entwurfs an den Salzlandkreis.

 

Seitens der Kommunalaufsicht wurde die 2. Fortschreibung der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplanes in der vorliegenden Form bestätigt. Nachträgliche Änderungen waren nicht vorzunehmen.

 

Es wird daher empfohlen, der als Anlage beigefügten 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und  des Brandschutzbedarfsplans in der Fassung vom 04.08.2020 die Zustimmung zu erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte 2. Fortschreibung zur Risikoanalyse und den Brandschutzbedarf für die Stadt Aschersleben.