Die Stadt Aschersleben ist gem. § 10 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108) in der zur Zeit geltenden Fassung sowie der §§ 8, 35 Abs. 4 und 45 Abs. 2 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372), in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt, den ehrenamtlichen Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr Aschersleben Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe einer Satzung zu gewähren.

 

Die bisherige Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben aus dem Jahr 2017 wurde seinerzeit durch die Kommunalaufsicht des Salzlandkreises in Teilen bemängelt, jedoch zunächst in der beschlossenen Form bestätigt. Dennoch wurde die Stadt dazu angehalten, eine Korrektur der entsprechenden Passagen im Rahmen der nächsten Änderung dieser Satzung vorzunehmen.

 

Zwischenzeitlich wurde die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung-KomEVO) mit Wirkung vom 29. Mai 2019 geändert. Darin sind u. a. die Entschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr geregelt. Insbesondere zu diesen Entschädigungen erfolgte mit der Änderung zur Kommunal-Entschädigungsverordnung eine erneute Anpassung zum 08. Mai 2020.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund zwischenzeitlich festgestellter Regelungslücken in der aktuellen Satzung war eine Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben erforderlich.

 

Weiterhin wird mit dieser Satzung seitens der Stadt Aschersleben das Ziel verfolgt, insbesondere die personelle Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben zu stärken, um damit insgesamt die Einsatzbereitschaft weiter zu verbessern. Nicht zuletzt wird dadurch auch das Ehrenamt der Feuerwehrangehörigen besonders gewürdigt.

 

Der Vorentwurf zu dieser Satzung wurde allen Ortsfeuerwehren vorab zur Verfügung gestellt. Im Ergebnis traf dieser Entwurf bei den Mitgliedern der Feuerwehr auf große Zustimmung.

 

Zur besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 2) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet.

 

Es ist zu erwarten, dass die vorgenommenen Satzungsänderungen zu keinen wesentlichen finanziellen Mehrbelastungen des städtischen Haushalts gegenüber den jetzigen Ausgaben führen werden. Es wird daher vorgeschlagen, der Satzung die Zustimmung zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Aufwandsentschädigungssatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".