Beschluss: ungeändert beschlossen

Begründung/Erläuterung:

 

Der Abwasserzweckverband (AZV) „Bodeniederung“ in Abwicklung (i.A.) wurde zum 31.12.2010 aufgelöst. Seit dem 01.01.2011 befindet sich der Zweckverband in der Abwicklung. Nach § 14 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG –LSA) und § 17 der Verbandssatzung des AZV „Bodeniederung“ i.A. muss bei Auflösung des Zweckverbandes eine abschließende Vermögensauseinandersetzung erfolgen.

 

Die beiliegende Auseinandersetzungsvereinbarung wurde zwischen dem Abwickler des Zweckverbandes und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises abgestimmt.

 

Die Aufteilung des noch verbleibenden Restguthabens an die Mitgliedskommunen erfolgt nach den Vorgaben des § 17 Abs. 2 der Verbandssatzung des AZV „Bodeniederung“ i.A. Für die Stadt Aschersleben ergibt sich unter Berücksichtigung des derzeitigen Kassenstandes abzüglich der mit der Abwicklung verbundenen Ausgaben eine kassenwirksame Ausschüttung von rd. 90.000 Euro. Die Auskehrung des Restguthabens ist für Januar 2021 vorgesehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung sowie dem Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ in Abwicklung und ermächtigt den Oberbürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die beiliegende Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung sowie dem Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ in Abwicklung und ermächtigt den Oberbürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                            Beschluss-Nr.: 154/20