Begründung/Erläuterung:
Der Abwasserzweckverband (AZV) „Bodeniederung“ in Abwicklung
(i.A.) wurde zum 31.12.2010 aufgelöst. Seit dem 01.01.2011 befindet sich der
Zweckverband in der Abwicklung. Nach § 14 des Gesetzes über Kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG –LSA) und § 17 der Verbandssatzung des AZV
„Bodeniederung“ i.A. muss bei Auflösung des Zweckverbandes eine abschließende
Vermögensauseinandersetzung erfolgen.
Die
beiliegende Auseinandersetzungsvereinbarung wurde zwischen dem Abwickler des
Zweckverbandes und der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises abgestimmt.
Die
Aufteilung des noch verbleibenden Restguthabens an die Mitgliedskommunen
erfolgt nach den Vorgaben des § 17 Abs. 2 der Verbandssatzung des AZV
„Bodeniederung“ i.A. Für die Stadt Aschersleben ergibt sich unter
Berücksichtigung des derzeitigen Kassenstandes abzüglich der mit der Abwicklung
verbundenen Ausgaben eine kassenwirksame Ausschüttung von rd. 90.000 Euro. Die
Auskehrung des Restguthabens ist für Januar 2021 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die beiliegende
Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Mitgliedsgemeinden des
Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung sowie dem
Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ in Abwicklung und ermächtigt den
Oberbürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt die beiliegende Auseinandersetzungsvereinbarung zwischen
den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes „Bodeniederung“ in Abwicklung
sowie dem Abwasserzweckverband „Bodeniederung“ in Abwicklung und ermächtigt den
Oberbürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
154/20