Entsprechend
§ 7 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen ist der Beitragssatz in
einer gesonderten Satzung festzulegen.
Für
das Beitragsjahr 2020 fallen wiederkehrende Straßenausbaubeiträge für die
Baumaßnahme Straßenbeleuchtung „Ascherslebener Straße“ an. Entsprechend des
Urteils des OVG Magdeburg vom 02.10.2014 ergibt sich, dass der Beitragssatz
noch in dem Kalenderjahr der Entstehung festgelegt werden muss. Sollte auf
Grund der Umstände des Einzelfalles die genaue Ermittlung des maßgeblichen
Aufwandes bis zum 31.12. des Kalenderjahres noch nicht vollständig sein, darf
für den nicht genau ermittelbaren Teil des Aufwandes eine sachgerechte Prognose
zu dessen voraussichtlicher Höhe vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des
Beitragssatzes für den Abrechnungszeitraum 2020 der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die in der
Anlage beigefügte Ergänzungssatzung zur Festlegung des Beitragssatzes für den
Abrechnungszeitraum 2020 der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der
Ortschaft Winningen.
Abstimmung zur Vorlage:
- mehrheitlich bestätigt –
Beschluss-Nr.:
166/20