Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid der Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr jährlich erstellt. Somit müssen die Umlagebeiträge entsprechend jährlich neu ermittelt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung zur Umlage der Verbandsbeiträge  der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderung zur Umlage der Verbandsbeiträge  der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS)

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –

                                                                                                Beschluss-Nr.: 163/20