Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Auf Grund der aktuellen Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat vom 27.02.2020 muss zwingend eine Neufassung der Beitragssatzung für 2018 erfolgen. In der Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung vom 24.10.2018 sind fehlerhafte Regelungen enthalten. Der Satzungsgeber, hier die Stadt Aschersleben, kann fehlerhafte Regelungen in einer Satzung, die zur Nichtigkeit der Satzung im Ganzen führt, heilen, indem er einer Änderungssatzung mit einer wirksamen Regelung Rückwirkung auf den Zeitpunkt bemisst, zu dem die zu ändernde Satzung in Kraft treten sollte. Die Regelung in der Satzung zur ersatzweisen Schuldnerschaft ist entsprechend OVG Urteil zu unbestimmt. Des weiteren ist die Satzung  auf die  Fälle eines unterjährigen Eigentümerwechsels anzupassen. Der Vorteil des jeweiligen Nutznießers bei einem unterjährigen Wechsels bemisst sich nach OVG Urteil anteilig nach dem Zeitraum, in dem der Nutznießer das Recht am Grundstück innehatte.

Die Umlagensätze wurden entsprechend der gültigen Rechtsprechung neu ermittelt.

Die zu beschließende Satzung ist eine sogenannte Rumpfsatzung, so dass zukünftig nur der jährliche Umlagesatz in § 7 entsprechend angepasst werden muss.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte  Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge  der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte  Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge  der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –

                                                                                                Beschluss-Nr.: 162/20