Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Haushalt 2019 des Salzlandkreises sah einen Kreisumlagesatz in Höhe von 43,74 % vor.

 

Mit der zwischenzeitlich genehmigten Haushaltssatzung des Salzlandkreises für das Jahr 2020 wurde der Umlagesatz der Kreisumlage auf 45,62 vom Hundert der Umlagegrundlagen gemäß § 19 i. V. m. §§ 12 und 14 Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgesetzt.

 

Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist von der Stadt Aschersleben somit für das Jahr 2020 eine Kreisumlage in Höhe von 12.629.401 Euro zu entrichten.

 

Im Haushalt 2020 der Stadt Aschersleben sind unter der Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000 12.094.000 Euro eingeplant. Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 535.401,00 Euro.

 

Um die sich aus dem veränderten Hebesatz ergebende Zahlungsverpflichtung abdecken zu können, werden die in der Anlage 1 benannten Buchungsstellen zur Deckung herangezogen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 535.500 Euro. Die Deckung erfolgt aus den in der Anlage 1 genannten Buchungsstellen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 535.500 Euro. Die Deckung erfolgt aus den in der Anlage 1 genannten Buchungsstellen.

 

Abstimmung zur Vorlage: - mehrheitlich bestätigt –

                                                                                                Beschluss-Nr.: 168/20