Der Haushalt 2019 des Salzlandkreises sah einen Kreisumlagesatz in Höhe
von 43,74 % vor.
Mit der zwischenzeitlich genehmigten Haushaltssatzung des Salzlandkreises
für das Jahr 2020 wurde der Umlagesatz der Kreisumlage auf 45,62 vom Hundert der
Umlagegrundlagen gemäß § 19 i. V. m. §§ 12 und 14 Finanzausgleichsgesetz (FAG)
festgesetzt.
Unter Berücksichtigung aller Faktoren ist von der Stadt Aschersleben
somit für das Jahr 2020 eine Kreisumlage in Höhe von 12.629.401 Euro zu entrichten.
Im Haushalt 2020 der Stadt Aschersleben sind unter der Buchungsstelle 6.1.1.10.5372000 12.094.000 Euro eingeplant.
Dementsprechend fehlen für die letzte Rate 535.401,00
Euro.
Um die sich aus dem veränderten Hebesatz ergebende Zahlungsverpflichtung
abdecken zu können, werden die in der Anlage 1 benannten Buchungsstellen zur
Deckung herangezogen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 535.500
Euro. Die Deckung erfolgt aus den in der Anlage 1 genannten
Buchungsstellen.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt eine
überplanmäßige Aufwendung für die Kreisumlage in Höhe von 535.500 Euro. Die
Deckung erfolgt aus den in der Anlage 1 genannten Buchungsstellen.
Abstimmung zur Vorlage:
- mehrheitlich bestätigt –
Beschluss-Nr.:
168/20