Der Bauwirtschaftshof ist ein Unternehmen der Stadt Aschersleben ohne
eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des § 1 Eigenbetriebsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt und wird seit dem 1. Januar 1998 in dieser Rechtsform als
Eigenbetrieb geführt.
Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie des
Eigenbetriebsgesetzes LSA und der Betriebssatzung obliegt dem Stadtrat die
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und die
Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses.
Der Prüfbericht wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DLP
Dernehl, Lamprecht & Partner mbB“, Dessau-Roßlau aufgestellt und erhielt am
20. Juli 2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die
Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Zum Geschäftsjahr 2019:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für das Geschäftsjahr 2019 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 2.861,84 EUR aus (im Vorjahr ca. 2.114,65 EUR).
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 180 Tsd. EUR (4,8
%) und beträgt nunmehr ca. 3,94 Mio. EUR (Vorjahr 3,76 Mio. EUR).
Die im Vorjahr noch bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 206 Tsd. EUR konnten durch planmäßige
Tilgung auf nunmehr 136 Tsd. EUR reduziert werden.
Im Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von ca. 201 Tsd. EUR, inklusive
der aktivierten Eigenleistung auf dem städtischen Friedhof in Höhe von 141 Tsd.
EUR getätigt worden. Die größten Investitionen waren 2019 die Weiterführung des
Wegebaus auf dem städtischen Friedhof „Schmidtmannstraße“, vorbereitende
Arbeiten zum Neubau eines WC am Eingang Oberstraße und fortführende Arbeiten am
2017 errichteten Trauerpavillon.
Die Umsatzerlöse betragen für das Geschäftsjahr ca. 3,2 Mio. EUR und
haben sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig um ca. 10 Tsd. EUR erhöht. Die
größten Umsätze erzielte der Bauwirtschaftshof in den öffentlichen Bereichen
Grünanlagenpflege (767 Tsd. EUR) sowie Straßenreinigung und Winterdienst (457
Tsd. EUR). Für die Bewirtschaftung der Ortschaften sowie der Friedhöfe in den
Ortschaften und das öffentliche Grün im Friedhof „Schmidtmannstraße“ wurden
insgesamt 515 Tsd. EUR Umsatz erlöst.
Es wurde im Geschäftsjahr 2019, so wie auch in den Vorjahren, vom
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eine Ruherechtsentschädigung nach § 3
Gräbergesetz (GräbG) in Höhe von ca. 112 Tsd. EUR gezahlt.
Zum Jahresende 2019 verfügte der BWH über insgesamt 60 Mitarbeiter,
darunter sind 11 Gemeindearbeiter, 7 Hausmeister, 2 Saisonkräfte, 4
Auszubildende sowie 8 Angestellte.
Von der Wirtschaftsprüfgesellschaft wird festgestellt, dass der
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die
Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.
Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der
Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
Der
Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 3.940.744,78 EUR wird
festgestellt.
1.1 Bilanzsumme
1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf
a)
das
Anlagevermögen 2.410.703,83
EUR
b)
auf
das Umlaufvermögen 1.521.239,66
EUR
1.1. 2 Auf der Passivseite entfallen auf
a)
das
Eigenkapital 1.459.424,40
EUR
b)
die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00 EUR
c)
die
Rückstellungen 63.090,00 EUR
d)
die
Verbindlichkeiten 135.866,07 EUR
1.2 Jahresgewinn 2.861,84
EUR
1.2.1
Summe
der Erträge 3.558.744,91 EUR
1.2.2
Summe
der Aufwendungen 3.555.883,07 EUR
2.
Verwendung
des Jahresgewinns
a)
auf
neue Rechnung vorzutragen 2.861,84 EUR
3.
Dem
Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der
Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 3.940.744,78 EUR wird
festgestellt.
1.1
Bilanzsumme
1.1.1
Auf der Aktivseite entfallen auf
a) das
Anlagevermögen 2.410.703,83
EUR
b) auf
das Umlaufvermögen 1.521.239,66 EUR
1.1.
2 Auf der Passivseite entfallen auf
a) das
Eigenkapital 1.459.424,40
EUR
b) die
empfangenen Ertragszuschüsse 0,00
EUR
c) die
Rückstellungen 63.090,00 EUR
d) die
Verbindlichkeiten 135.866,07 EUR
1.2
Jahresgewinn 2.861,84 EUR
1.2.1 Summe
der Erträge 3.558.744,91
EUR
1.2.2 Summe
der Aufwendungen 3.555.883,07 EUR
2. Verwendung
des Jahresgewinns
a) auf
neue Rechnung vorzutragen 2.861,84
EUR
3. Dem
Betriebsleiter Herrn André Könnecke wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung
erteilt.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
152/20