Beschluss: ungeändert beschlossen

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2019 von der WRT Revision und Treuhand GmbH, Halle/Saale. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 23. Juli 2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2019:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen führt nach wie vor zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung, die für 2019 bei einer Schmutzwassergebühr von 2,89 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,27 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit befinden sich die Abwassergebühren unter denen vieler Verbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2019 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 187,6 Tsd. EUR (Vorjahr 305,9 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursachen für das rückläufige Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr sind verringerte Umsatzerlöse (- 42 Tsd. EUR) und ein höherer Materialaufwand (+85 Tsd. EUR). Außerdem minderten ein höherer Personalaufwand (+36 Tsd. EUR) und höhere Abschreibungen (+33 Tsd. EUR) das Jahresergebnis.

 

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 460 Tsd. EUR (1,1%) niedriger und beträgt nunmehr 41,6 Mio. EUR. Grund hierfür sind auf der Aktivseite der Rückgang des Anlagevermögens und der Rückgang des Umlaufvermögens. Analog verminderten sich auf der Passivseite der Sonderposten für erhaltene Zuschüsse, die Rückstellungen sowie die Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Erhöhung des Eigenkapitals um 126 Tsd. EUR.

 

Das Anlagevermögen ist um ca. 298 Tsd. EUR gesunken als Saldo aus Zugängen (1.093 Tsd. EUR) und Abschreibungen (1.391 Tsd. EUR).

 

Zu den im Jahr 2019 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Baumaßnahmen Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Ermslebener Straße, der Kanalbau im Ortsteil Schackstedt mit der Verlegung des Regenwasserkanals in der Straße Marktring, die Kanalsanierung des Mischwasserkanals in der Johannispromende sowie die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße Bonifatiuskirchhof.

 

In Ausführung befanden sich zum Stichtag 31.12.2019 der Kanalbau im Ortsteil Groß-Schierstedt mit der Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Unteren Dorfstraße im Bereich der Wipperquerung, die Erschließung des Wohngebietes Vogelviertel im Bereich Lerchenweg/Schwalbenweg sowie die Kanalsanierung und Erneuerung des Mischwasserkanals in der Straße Liebenwahnscher Plan.

 

Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2019 ca. 1.093 Tsd. EUR (im Vorjahr  765 Tsd. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich durch den Vortrag eines Teils des Jahresgewinns auf ca. 13,8 Mio. EUR erhöht (gestiegen um ca. 127 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 33,4 % (Vj. 32,7 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2019 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2019 verbleibenden Betrag in Höhe von 126.397,39 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt die Vorgaben aus dem Muster 7 der Eigenbetriebs-verordnung (EigBVO).

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 41.641.044,58 EUR wird festgestellt.

 

1.1 Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)      das Anlagevermögen                                 40.819.409,79 EUR

b)      auf das Umlaufvermögen                                821.634,79 EUR

 

1.1.  2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)      das Eigenkapital                                         13.864.653,60 EUR

b)      die empfangenen Investitionszuschüsse     15.038.353,90 EUR

c)      die empfangenen Ertragszuschüsse              2.836.119,00 EUR

d)      die Rückstellungen                                         1.195.869,34 EUR

e)      die Verbindlichkeiten                                     8.706.048,74 EUR

 

1.2  Jahresgewinn                                                        187.636,75 EUR

1.2.1       Summe der Erträge                                 4.775.744,00 EUR

1.2.2       Summe der Aufwendungen                     4.588.107,25 EUR

 

2.      Verwendung des Jahresgewinns 

 

a) Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers      61.239,36 EUR

b) auf neue Rechnung vorzutragen                              126.397,39 EUR

 

3.      Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

1.     Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 41.641.044,58 EUR wird festgestellt.

 

1.1                        Bilanzsumme

 

1.1.1 Auf der Aktivseite entfallen auf

a)     das Anlagevermögen                                      40.819.409,79 EUR

b)     auf das Umlaufvermögen                                    821.634,79 EUR

 

1.1.                     2 Auf der Passivseite entfallen auf

a)     das Eigenkapital                                               13.864.653,60 EUR

b)     die empfangenen Investitionszuschüsse     15.038.353,90 EUR

c)      die empfangenen Ertragszuschüsse               2.836.119,00 EUR

d)     die Rückstellungen                                             1.195.869,34 EUR

e)     die Verbindlichkeiten                                         8.706.048,74 EUR

 

1.2                         Jahresgewinn                                                    187.636,75 EUR

1.2.1    Summe der Erträge                                       4.775.744,00 EUR

1.2.2    Summe der Aufwendungen                       4.588.107,25 EUR

 

2.     Verwendung des Jahresgewinns 

 

a) Abführung an den Haushalt des Aufgabenträgers      61.239,36 EUR

b) auf neue Rechnung vorzutragen                                    126.397,39 EUR

 

3.     Dem Betriebsleiter Herrn Enrico Jorde wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

Abstimmung zur Vorlage: - einstimmig bestätigt –

                                                                                                Beschluss-Nr.: 151/20