Den
Gesellschaftern obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung
der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung über die
Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde
der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ zum
31.12.2019 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG",
Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch
geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den
Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat
zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 13. Februar 2020 der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der
Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung am 27. Mai 2020 wurde
der Jahresabschluss bereits ausführlich beraten.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019
verwaltete die Gesellschaft 677 eigene Wohnungen sowie acht Gewerbeeinheiten
und 22 Wohnungen für Dritte. Die Leerstandsquote betrug zum 31. Dezember
2019 28,8 % (Vorjahr: 25 %).
Da das Geschäftsjahr 2018 vor allem
der Erhöhung der Liquidität diente, konnten im Berichtsjahr Mittel für
aktivierungspflichtige Sanierungen aufgebracht werden. Die Mietsteigerungen aus
aktivierungspflichtig modernisieren Wohnungen hatten jedoch keine signifikanten
Auswirkungen auf die Umsatzerlöse.
Im Geschäftsjahr 2019 entstand ein
Jahresüberschuss in Höhe von 212,5 Tsd. EUR (Vorjahr: 355,8 Tsd. EUR). Außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert der Grundstücke mit
Wohnbauten aufgrund dauernder Wertminderung wurden im Berichtsjahr in Höhe von
111,0 Tsd. EUR vorgenommen (Vorjahr: 0,0 Tsd. EUR). Die Gesellschaft weist zum
Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
3,27 Mio. EUR aus. Nach geltender Rechtslage ist dies kein Insolvenztatbestand,
da es für das laufende und das kommende Geschäftsjahr keine
Zahlungsschwierigkeiten gibt. Die Gefahr einer Insolvenz ist allerdings latent
vorhanden.
Die Gesellschaft war und ist in der
Lage, neben den fälligen Forderungen die Instandhaltung der Objekte zu
gewährleisten, sowie planmäßige Sanierungen durchzuführen.
Der Geschäftsführer beurteilt die
Entwicklung der Gesellschaft als äußerst problematisch. Nach der Einschätzung
des Geschäftsführers ist es für die Gesellschaft unter den gegebenen Umständen
auf Dauer nicht möglich, den Immobilienbestand langfristig zu sichern. Die
Gründe seien: eine schwache Innenfinanzierungskraft, kein weiterer finanzieller
Zuschuss durch die Gesellschafter, keine zusätzliche Kreditaufnahme möglich
(nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag), eine ungünstige
demographische Entwicklung, ständig steigender Leerstand und ständig steigender
Sanierungsstau.
Die Prüfgesellschaft weist auf
folgende bestandsgefährdende Tatsachen hin:
Die Ertrags- und Finanzlage der
Gesellschaft wird im Berichtsjahr unverändert durch hohe Wohnungsleerstände
(31. Dezember 2019: 28,8%; Vorjahr: 25,0%) und durch einen hohen Kapitaldienst
aufgrund hoher Verschuldung beeinträchtigt. Die (leerstandsbedingten)
Erlösschmälerungen aus Sollmieten und Betriebskostenabrechnung (2019: 625,8
Tsd. EUR; Vorjahr: 590,5 Tsd. EUR) sowie der planmäßige Kapitaldienst (707,0
Tsd. EUR; Vorjahr: 699,0 Tsd. EUR) wirken sich negativ auf die Ertrags- und
Innenfinanzierungskraft der Gesellschaft aus und beschränken insoweit die
Investitionsmaßnahmen. Auf das Risiko steigender Leerstände infolge
unzureichender Instandhaltung sowie den bestehenden Instandhaltungsstau (5,82
Mio. EUR) weisen wir ausdrücklich hin.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember
2019 bilanziell überschuldet; es wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag von 3,27 Mio. EUR ausgewiesen. Eine Überschuldung im Sinne von § 19
InsO wird durch den Geschäftsführer jedoch nicht gesehen, da für einen
absehbaren Zeitraum, vorerst bis zum Jahr 2021, die Zahlungsfähigkeit gemäß dem
in der Aufsichtsratssitzung am 17. Juli 2019 beschlossenen Wirtschaftsplan
grundsätzlich gewährleistet ist. Die Finanzlage bleibt jedoch angespannt.
Die Liquiditätsrechnung unter
Einbeziehung der unfertigen Leistungen sowie der darauf entfallenden erhaltenen
Anzahlungen zum 31. Dezember 2019 zeigt, dass das kurzfristige Fremdkapital zum
Bilanzstichtag durch liquide Mittel und kurzfristig realisierbare Forderungen
in Höhe von 216,6 Tsd. EUR (Nettoumlaufvermögen) gedeckt ist. Unter der
Annahme, dass die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Grundstücke ohne Bauten
(Neubaugebiet ‚Am Neuen Ring“) jedoch erst mittelfristig verwertet (veräußert)
werden können, beträgt die Überdeckung zum 31. Dezember 2019 lediglich 59,2
Tsd. EUR (Vorjahresstichtag: 196,4 Tsd. EUR). Die Gesellschaft verfügt insoweit
über nur sehr geringe Liquiditätsreserven für unvorhergesehene
Geschäftsvorfälle
Die Wirtschaftsprüfgesellschaft
schätzt ein, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt.
Die wesentlichen Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung sind im Lagebericht zutreffend dargestellt. Die
Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss
des Geschäftsjahres eingetreten sind, und die voraussichtliche Entwicklung der
Gesellschaft ist zutreffend und vollständig.
Aus dem Prüfbericht zum
Jahresabschluss sind keine Tatsachen zu entnehmen, dem Aufsichtsrat und der
Geschäftsführung die Entlastung zu verwehren.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2019 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird
zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ folgenden Beschlüssen
zuzustimmen:
a) Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b) Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019,
c) Beschluss
zur Entlastung des Geschäftsführers Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr
2019 und
d) Beschluss
zum Vortrag des Jahresüberschusses in
Höhe von 212.498,31 EUR auf neue Rechnung.
Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt:
- Der von
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2019 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird
zur Kenntnis genommen.
- Der Oberbürgermeister wird
angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer
Heimstätte“ folgenden Beschlüssen
zuzustimmen:
a)
Beschluss
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019,
b)
Beschluss
zur Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019,
c)
Beschluss
zur Entlastung des Geschäftsführers Herrn Reiner Olbrich für das Geschäftsjahr
2019 und
d)
Beschluss
zum Vortrag des Jahresüberschusses in
Höhe von 212.498,31 EUR auf neue Rechnung.
Abstimmung zur Vorlage:
- einstimmig bestätigt –
Beschluss-Nr.:
150/20