Sitzung: 30.09.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VII/0167/20
Die Stadt Aschersleben ist
Alleingesellschafterin der Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft
mbH. Der Gesellschafterin obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH zum 31.12.2019 von der
"KWP Revision GmbH" Berlin. Es wurde gemäß § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob
die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Satzungsbestimmungen
durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und
deshalb konnte am 30.04.2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt
werden.
Zum Geschäftsjahr 2019:
Entsprechend des Gesellschaftszwecks umfasste
die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr überwiegend die Bereitstellung von
Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten. In Abstimmung mit dem
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Aschersleben konzentrierte sich die
Sanierung und Instandhaltung auf den Innenstadtbereich und das Wohngebiet Nord.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden 38,58 EUR/m² in die
Instandhaltung und Sanierung von Wohngebäuden investiert. Es erfolgten
insbesondere energetische Sanierungen und Komplettsanierungen des Bestandes. Im
Jahr 2018 ragten besonders die Fertigstellung der Objekte „Hohe Str. 6“ und
„Auf dem Graben 75“ als Einzelprojekte heraus.
Zum 31.12.2019 werden von der Gesellschaft 2.915
eigene Wohnungen und 68 Gewerbeeinheiten verwaltet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum
Stichtag 31.12.2019 einen Jahresüberschuss in Höhe von 815 Tsd. EUR aus
(Vorjahr Jahresüberschuss 968 Tsd. EUR).
Das Jahresergebnis verringerte sich um 153 Tsd.
EUR gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich hierfür waren insbesondere die außerplanmäßigen
Abschreibungen von 850 Tsd. EUR. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich das
Betriebsergebnis um 19%.
Dem Anstieg der planmäßigen Abschreibungen steht
die Erhöhung der Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung gegenüber.
Die Leerstandsquote ist wie bereits im Vorjahr
weiter gesunken und beträgt zum Stichtag 31.12.2019 4,94 % (2018 5,39 %). Zum Bilanzstichtag waren 144
Wohnungen nicht vermietet (2018 _ 158 WE).
Die Mieterlöse haben sich im Vergleich zum
Vorjahr um 354 Tsd. EUR erhöht. Der Anstieg resultiert aus Mietsteigerungen nach
Modernisierung.
Die Durchschnittsmiete (Netto-Kaltmiete) lag 2019
bei 4,77 EUR/m² gegenüber 2018 bei 4,67 EUR/m² sowie 2017 _ 4,65 EUR/m².
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs.
3 Satz 5 HGB erfolgten auf nicht vermietbare Gebäude und unwirtschaftliche
Mietobjekte in Höhe von 850 Tsd. EUR.
Die gegenüber dem Vorjahr leicht gesunkene
Eigenkapitalquote von 62,7% (im Vorjahr 63,2%) ist als sehr gut einzuschätzen.
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Berichtsjahr jederzeit gesichert. Alle Zahlungsverpflichtungen erfolgten bei
Fälligkeit.
Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe
ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Das sehr gute Jahresergebnis der Gesellschaft
ermöglicht eine Ausschüttung und damit einen planmäßigen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung der Stadt. Es wurde von der Geschäftsführung
vorgeschlagen, einen Betrag in Höhe von 275 Tsd. EUR zur Ausschüttung an die
Gesellschafterin zu leisten.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„KWP Revision GmbH “ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2019 der
Ascherslebener Gebäude- und Wohnungsgesellschaft mbH wird zur Kenntnis
genommen.
- Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in
der Gesellschafterversammlung der Ascherslebener Gebäude- und
Wohnungsgesellschaft mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2019 festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen,
c) den Geschäftsführer Herrn Mike Eley für das Geschäftsjahr 2019 zu
entlasten und
d) dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 275.000,00 EUR an die
Gesellschafterin ausgeschüttet und 540.307,59 EUR dem Posten „Andere
Gewinnrücklagen“ zugeführt werden.