Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Die Firma Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG hat der Stadt Aschersleben am 08. 07. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll das Sommeratelier 2020 unterstützt werden.

 

2.   Der Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. hat der Stadt Aschersleben am 24. 06. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit diesem Geld soll das Sommeratelier 2020 unterstützt werden.

 

3.   Die Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am 20. 07. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende möchte die Interessengemeinschaft „Sauberes Winningen“ das städtische Objekt (Bergstraße 10 a, OT Winningen) in Eigenleistung sanieren.

 

4.   Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 31.07.2020 einen Betrag in Höhe von 2.400 Euro überwiesen. Die Mittel werden für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den städtischen Jugendeinrichtungen in der Kernstadt verwendet.

 

5.   Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben am 31.07.2020 einen Betrag in Höhe von 1.300 Euro überweisen. Die Mittel werden für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der Ortsteile Ascherslebens verwendet.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.   die Annahme der Spende der Firma Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG in Höhe von 2.500 Euro;

 

2.   die Annahme der Spende vom Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. in Höhe von 2.500 Euro zur Unterstützung des Sommerateliers 2020.;

 

3.   die Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.500 Euro zur Sanierung des Objektes in der Bergstraße 10 a im OT Winningen;

 

4.   die Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 2.400 Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den städtischen Jugendeinrichtungen;

 

5.   die Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 1.300 Euro für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der Ortsteile von Aschersleben.