Sitzung: 09.09.2020 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: VII/0182/20
1.
Die Firma Galerie EIGEN + ART GmbH & Co. KG hat
der Stadt Aschersleben am 08. 07. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro
überwiesen. Mit dieser Spende soll das Sommeratelier 2020 unterstützt werden.
2.
Der Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. hat der Stadt
Aschersleben am 24. 06. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen.
Mit diesem Geld soll das Sommeratelier 2020 unterstützt werden.
3. Die Salzlandsparkasse hat der Stadt Aschersleben am
20. 07. 2020 einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende
möchte die Interessengemeinschaft „Sauberes Winningen“ das städtische Objekt
(Bergstraße 10 a, OT Winningen) in Eigenleistung sanieren.
4. Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben
am 31.07.2020 einen Betrag in Höhe von 2.400 Euro überwiesen. Die Mittel werden
für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den städtischen Jugendeinrichtungen in
der Kernstadt verwendet.
5. Ramdohrs milde Stiftung hat der Stadt Aschersleben
am 31.07.2020 einen Betrag in Höhe von 1.300 Euro überweisen. Die Mittel werden
für das Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der Ortsteile
Ascherslebens verwendet.
Mit dem Inkrafttreten des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014
regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung
einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG
LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem
Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die
Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen
Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss
übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung
der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über
die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht
übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB
erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in
öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die
Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an
die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot)
mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beschließt:
1.
die Annahme der Spende der Firma Galerie EIGEN +
ART GmbH & Co. KG in Höhe von 2.500 Euro;
2. die Annahme der Spende vom
Wirtschaftsclub Aschersleben e.V. in Höhe von 2.500 Euro zur Unterstützung des
Sommerateliers 2020.;
3.
die
Annahme der Spende der Salzlandsparkasse in Höhe von 2.500 Euro zur Sanierung
des Objektes in der Bergstraße 10 a im OT Winningen;
4.
die
Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 2.400 Euro für das
Projekt „Gesunde Ernährung“ in den städtischen Jugendeinrichtungen;
5.
die
Annahme der Spende von Ramdohrs milde Stiftung in Höhe von 1.300 Euro für das
Projekt „Gesunde Ernährung“ in den Jugendeinrichtungen der Ortsteile von
Aschersleben.