Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Die Stadt Aschersleben ist aufgrund der §§ 5, 8 Abs. 1 und 45 Abs. 2 Ziffer 1 Kommunalverfassungsgesetz  des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.07.2020 (GVBl. LSA S. 372) i. V. m. den §§ 1f., 6, 8ff., 14f., 18 und 20 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBL. LSA, S. 190), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.03.2020 (GVBL. LSA S. 108), jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung berechtigt, die Belange der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben in einer Satzung zu regeln.

 

Die bisherige Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben (Feuerwehrsatzung) aus dem Jahr 2004 mit den seither bis zum Jahr 2010 vollzogenen fünf Änderungen wurde mit der neuen Satzung unter Berücksichtigung weiterer Änderungen des Brandschutzgesetztes aktualisiert und um einige Passagen ergänzt. Somit liegt jetzt eine neue Feuerwehrsatzung vor, die vorbehaltlich zukünftiger Gesetzesänderungen Bestand hat und die Angelegenheiten der Freiwilligen Feuerwehr Aschersleben regelt.

 

Der Vorentwurf dieser Satzung wurde mit dem Stadtwehrleiter abgestimmt und zudem allen Ortsfeuerwehren vorab zur Kenntnis gegeben. Somit hatten alle Ortswehrleiter die Gelegenheit, sich konstruktiv bei der Satzungsgestaltung mit einzubringen. Alle Hinweise der Ortswehrleiter wurden nochmals fachlich geprüft und teilweise mit eingearbeitet. 

 

Zur besseren Veranschaulichung der vorgenommenen Änderungen wurden diese in dem ebenfalls beigefügten Arbeitspapier (Anlage 2) gegenübergestellt und farblich gekennzeichnet.

 

Es wird empfohlen, die der Vorlage beigefügte Feuerwehrsatzung zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte "Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben".