Sitzung: 02.09.2020 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0189/20
Auf der Grundlage des § 56 Wassergesetz LSA ist die Stadt Aschersleben
verpflichtet Beiträge, die ihr aus den gesetzlichen Mitgliedschaften bei den
Unterhaltungsverbänden entstehen und zu erheben sind, auf die
Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.
Die Ermittlung der Umlage ergibt sich aus dem jeweiligen Beitragsbescheid
der Unterhaltungsverbände. Die Bescheide werden durch die Unterhaltungsverbände
für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr jährlich erstellt. Somit müssen die
Umlagebeiträge entsprechend jährlich neu ermittelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte 2. Änderung zur Umlage der
Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Selke/Obere Bode“, „Westliche
Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“ (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).