Sitzung: 02.09.2020 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VII/0186/20
Auf
Grund der aktuellen Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes
Sachsen-Anhalt 2. Senat vom 27.02.2020 muss zwingend eine Neufassung der
Beitragssatzung für 2017 erfolgen. In der Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung
vom 25.10.2017 sind fehlerhafte Regelungen enthalten. Der Satzungsgeber, hier
die Stadt Aschersleben, kann fehlerhafte Regelungen in einer Satzung, die zur
Nichtigkeit der Satzung im Ganzen führt, heilen, indem er einer
Änderungssatzung mit einer wirksamen Regelung Rückwirkung auf den Zeitpunkt
bemisst, zu dem die zu ändernde Satzung in Kraft treten sollte. Die Regelung in
der Satzung zur ersatzweisen Schuldnerschaft ist entsprechend OVG Urteil zu
unbestimmt. Des weiteren ist die Satzung
auf die Fälle eines unterjährigen
Eigentümerwechsels anzupassen. Der Vorteil des jeweiligen Nutznießers bei einem
unterjährigen Wechsels bemisst sich nach OVG Urteil anteilig nach dem Zeitraum,
in dem der Nutznießer das Recht am Grundstück innehatte.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
beschließt die in der Anlage beigefügte
Änderungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“,
„Selke/Obere Bode“, „Westliche Fuhne/Ziehte“ und „Untere Bode“
(Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung – GUBS).